Hallo Leute,
Eine Eventagentur Sitz in Deutschland vermittelt einem nicht Unternehmer eine Theater Karte für ein Theaterstück das in Basel /CH vorgeführt wird und erhält für die Vermittlungsleistung 10 €.
Mir stellt sich folgende Frage:
Wo befindet sich der Ort der Vermittlungsleistung i.S.d. UStG?
Ich hätte jetzt pauschal gesagt die Vermittlungsleistung an nicht Unternehmer bestimmt sich ja nach § 3a (3) Nr. 4. UStG somit der Ort an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt.
Ist nun mit dem vermittelten Umsatz die Ausführung der Theatervorstellung gemeint oder ist damit der Vermittlungsumsatz an sich gemeint?
Ist der Umsatz steuerbar oder nicht steuerbar da im Ausland erbracht?
Ich bin am Ende zum entschluss gekommen das der Ort in Basel ist und somit nicht steurbar ist.
Ich danke euch schon mal für eure Antworten.
LG Steuerfrager