Orts Bestimmung einer sonstigen Leistung UStG

Hallo Leute,

Eine Eventagentur Sitz in Deutschland vermittelt einem nicht Unternehmer eine Theater Karte für ein Theaterstück das in Basel /CH vorgeführt wird und erhält für die Vermittlungsleistung 10 €.

Mir stellt sich folgende Frage:
Wo befindet sich der Ort der Vermittlungsleistung i.S.d. UStG?

Ich hätte jetzt pauschal gesagt die Vermittlungsleistung an nicht Unternehmer bestimmt sich ja nach § 3a (3) Nr. 4. UStG somit der Ort an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt.
Ist nun mit dem vermittelten Umsatz die Ausführung der Theatervorstellung gemeint oder ist damit der Vermittlungsumsatz an sich gemeint?
Ist der Umsatz steuerbar oder nicht steuerbar da im Ausland erbracht?

Ich bin am Ende zum entschluss gekommen das der Ort in Basel ist und somit nicht steurbar ist.

Ich danke euch schon mal für eure Antworten.

LG Steuerfrager

Eine Eventagentur Sitz in Deutschland vermittelt einem :Nichtunternehmer eine Theaterkarte für ein Theaterstück das in
Basel /CH vorgeführt wird und erhält für die
Vermittlungsleistung 10 €.

Mir stellt sich folgende Frage:
Wo befindet sich der Ort der Vermittlungsleistung i.S.d. UStG?

In Basel, CH; also nicht im Inland.

Ich hätte jetzt pauschal gesagt, die Vermittlungsleistung an
Nichtunternehmer bestimmt sich ja nach § 3a (3) Nr. 4. UStG
somit der Ort, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt
gilt.

Sehe ich genauso.

Ist nun mit dem vermittelten Umsatz die Ausführung der
Theatervorstellung gemeint

Ja, selbstverständlich.

oder ist damit der
Vermittlungsumsatz an sich gemeint?

Nein.

Ist der Umsatz steuerbar

Nein, nicht in D.

oder nicht steuerbar, da im Ausland
erbracht?

Ja.

Ich bin am Ende zum Entschluß gekommen, daß der Ort in Basel
ist und der Umsatz somit nicht steuerbar ist.

Ja, so ist es.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald