Guten Tag,
wenn man als ALG-I Bezieher innerhalb der ersten drei Monate 5 Tage ortsabwesend war und für diese Tage keine Leistungen bezogen hat und jetzt, nach 9 Monaten ALG-I Bezug, plant weitere 19 Tage ortsabwesend zu sein, wie sieht es aus:
- Geht das überhaupt ? Wird das wohl genehmigt, da
es insgesamt mehr als 20 Tage sind ?
- Oder zählen die ersten 5 Tage nicht mit, da keine
Leistungen bezogen wurden ? (Im Bescheid werden
diese aber trotzdem als Ortsabwesenheit
bezeichnet …)
Vielen Dank im voraus …
Ortsabwesenheit ist Ortsabwesenheit.
Fakt ist, man ist zu dem Zeitpunkt nicht im zeit-und ortsnahen Bereich.
Leistungsfortzahlung erhält man i.d.R. nur für 21 KT. Am besten klärt man das aber direkt in der Agentur für Ort, da der Sachverhalt sicher individuell behandelt werden muss.
Nicht immer. Bei eigener Bewerbung oder Vorstellung im Ausland, kann es dann auch weitergezahlt werden. Nur mit ausreichenden Ansprüchen von ALG geht das. Weitere Infos finden sich beim ZAV.
http://www.ba-auslandsvermittlung.de
Hallo und schon mal DANKE !
Das heißt also, wenn man 5 Tage ortsabwesend war ohne Leistungen zu beziehen und nun noch 19 Tage beantragt, müßten eigentlich die Leistungen dafür komplett weiter laufen ?
Ich habe nun auch gelesen, dass die 20 / 21 KT pro Kalenderjahr gelten sollen, ist für ALG-I nicht aber doch der ALG-I-Zeitraum, auf den sich die KT beziehen ?
(Bsp: Bezug ALG-I: von Sept. 08 bis Aug. 09: 21 KT oder 42 KT ?)
21 KT pro Kalenderjahr.
Liegen die 19 KT in dem Jahr, nachdem man 5 KT ortsabwesend war, sollte das Alg weitergezahlt werden.
Die OAW muss aber auf jeden Fall vorher durch die zuständige Agentur genehmigt werden (nach Rücksprache mit dem Arbeitsvermittler).