Ortsabwesenheit in der EGV!

Hallo,

was bedeutet es wenn in einer Egv drinsteht Herr M… verpflichtet sich
Ortsabwesenheit vorher mit seinem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen, alle mögl. zu nutzen um den Lebensunterhalt aus eigenen
Mitteln…

Weiter: Ich bin verpfl. alle Änderungen (Umzu-Arbeitsaufnahme Krankheit etc.) unverzüglich mitzuteilen. Bitte beachten sie, dass sie für einen Aufenthalt außerhalb ihres Wohnortes(!!!) die Zustimmung ihres persönl. Ansprechpartners benötigen. Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit, entfällt mit dem ersten Tag der Ortsabwesenheit Ihr Anspruch auf ALFG 2, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Nähere Informationen finden sie unterMerkblatt´´ ALG 2
Sozialgeld.

(Ich habe so einen Text nicht dort drin finden können- wo steht der???)

Weiter gecht es mit: Unklare Punkte wurden erläutert(???), die möglichen Rechtsfolgen verdeutlicht(??was bedeutet dass für mich wenn ich dass so unterzeichne??) Arge lehnt es ab Umzuändern, das sei vom Gesetzgeber so vorgegeben, aber ich konnte es so in der Form nirgendswo
finden???

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, wie seid ihr da rausgekommen?
Mir wurde angedroht dass auch ohne meine unterschrift eine EGV zugestimmt/Vereinbart werden kann, ausserdem werden die mir minen Bildungsgutschein wegnehmen…

Was würdet Ihr tun? Bin dankbar für Tips und eure Erfahrungen mit
dem Thema EGV/Ortsabwesenheit.Kennt jemand eine Vorlage/Muster?
Ich will ja nicht viel ändern, auch ich habe Pflichten, aber ich
kann das mit der Ortsabwesenheit so nicht ganz zustimmen weil ich auch einen Pflegebed. Angehörigen habe das der ARGE seit Jahren klar ist…
Die drängen zur unterschift, ich bin dankbar für jede Information…

Gruß,

Miluk

(Vergessen 1 Seite kommt noch)

1 lange Seite mit Rechtsfolgebelehrungen…
Unterteilt in 1. Grundpflichten-Meldepflichten und gemeinsame Vorschriften…

Unter Grundpflichten: Eine verletzung ihrer Grundpflichten liegt vor wenn sie sich weigern die ihnen angebotene EGV nach §15 abzuschließen,
die in der EGV festgelegten Pflichten zu erfüllen…

Hallo Miluk,

das ist eigentlich eine recht standatisierte EGV. Die einzelnen Punkte findest Du mit allen Erläuterungen und möglich Sanktionen im Merkblatt „Grundsicherung für Arbeitssuchende SGBII“. Die Broschüre findest Du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_227838/Navigation/ze…

Die Forderungen zum Thema Ortsabwesenheit sind ok, denke ich. Deinem Arbeitgeber teilst Du ja auch mit, wenn Du nicht da bist.

Gruß Bianca

unterschreib, kannst gegen diese EGV eh nichts machen, gibt eigentlich nur die gesetzlichen Vorschriften in geänderter Form wieder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
…drinsteht,
Herr Milfeempfänger… nach allen Möglichkeiten alles
tun um… eigenen… Zuwiderhandlung(??)

(??)

der Ortsabwesenheit Ihr…
mit: Unklare Punkte wurden erläutert(???), die
möglichen Rechtsfolgen verdeutlicht(??) Was bedeutet dass für
mich wenn ich dass so
unterzeichne??
… umzuändern, das sei vom Gesetzgeber so vorgegeben, aber ich
konnte es so in der Form nirgendswo finden? Wer hat ähnliche
Erfahrungen gemacht, wie seid ihr da rausgekommen?

Für einen solchen Fall, daß, und mangelndes Vermögen kann solche Folgen haben, eine Nichtgewährung von jeglicher (war auch zu Zeiten der „klassischen“ Unterstützung so - damit meine ich: als man zur Stadt ging und Sozialhilfe wollte, die im Jahr weit über DM 16809,00 - DM 21960,00 betrug) Unterstützung zur Folge hat, daß Telefon etc. gesperrt werden, bleibt nichts Anderes für die meisten verzweifelnd Jobsuchenden:
„Unterschreibe, sonst gibt es nichts.“
Ich würde sagen: Unterschreiben Sie, Sie kommen nicht anders raus!
Irgendwann können Sie sonst nicht mehr Essen kochen.
Wenigstens darf man das Auto behalten.