Ortsabwesenheit Jobcenter

Hallo Leute,

ein Bekannter von mir war länger im Ausland ca.5 Monate und hat Dummerweise dem Jobcenter nicht bescheid Gegeben.Er musste wieder Einreisen weil sein Reisepass kurz vorm ablaufen war. Bevor er sein Pass Verlängern konnte hatte er ein Ternin beim Jobcenter sein Reisepass vorzuzeigen. Die Dame hat ihn gefragt ob er in letzter zeit im Ausland war und aus schlechtem gewissen und Angst hat er gesagt ja für 2 Wochen daraufhin hat die dame nach dem Ein und Ausreise Stempel im Pass geschaut da er kein Stempel hat wurden die Sachbearbeiter Misstrauisch und hat alle Seiten wirklich alle auch die leeren Seiten vom Reisepass Kopiert. Zuffälig hat er mitbekommen als die dame Telefoniert hat das der Fall an die SB weitergeleitet wird.

Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall weiss jemand was auf Ihn zukommt
und hat jemand ne ahnung was die Dame mit SB meint??
Habe sehr grosse Anggst um Ihn ich mein des war blöd was er gemacht hat aus persönlichen gründen hat er keine andere wahl gesehen.

Hallo

hat jemand ne ahnung was die Dame mit SB meint??

SB = „seine“ zuständige/r Sachbearbeiter/in beim Jobcenter

ich mein des war blöd was er gemacht hat

Das war nicht nur „blöd“. Das Merkblatt zu ALG2/SGB II dürfte er bereits bei seiner Antragsstellung erhalten haben - darin wird auch der Punkt „Urlaub“ bzw. Ortsabwesenheit klar erläutert ; siehe Seite 62 : https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vero… .
Auch in den (halbjährlichen) Leistungsbescheiden ist meistens im Rahmen der Rechtsfolgenbelehrung ein Hinweis zur Ortsabwesenheit aufgeführt. Deinem Bekannten war also klar, dass er VOR seiner Ortsabwesenheit die Zustimmung des Jobcenters einzuholen hat(te) und dass in der Regel pro Jahr max. 3 Wochen Ortsabwesenheit genehmigt werden - und ihm war auch bekannt, welche Folgen die ungenehmigte OA haben kann.

Grundsätzlich ALG2-berechtigt sind erwerbsfähige Bedürftige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Leistungen gibt es also nur für die Zeit des Aufenthaltes im Inland /Deutschland oder während der Zeit eines vorab genehmigten kurzfristigen Urlaubs im Ausland. Eine unerlaubte Ortsabwesenheit führt zum Wegfall des Leistungsanspruchs für den „abwesenden“ Zeitraum (siehe auch -> § 7 Abs. 4a Satz 1 SGB II). Somit hat er die zu Unrecht erhaltenen kompletten Leistungen auf jeden Fall an das Jobcenter zurückzuerstatten.

Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall weiss jemand was auf Ihn zukommt

Auf jeden Fall: Wegfall des Leistungsanspruchs für den „abwesenden“ Zeitraum (also nicht „nur“ Wegfall des Regelsatzes, sondern ggf. auch der Miete für diesen Zeitraum); dadurch Rückerstattungspflicht der zu Unrecht erhaltenen Leistungen.

Und abhängig vom Jobcenter: Ordnungswidrigkeit/ Bußgeld - oder Strafanzeige. Nach deinen Schilderungen würde ich von einer Strafanzeige ausgehen. 5 Monate ungenehmigte Ortsabwesenheit im Ausland dürfte wohl auch kaum noch als ein „Urlaub“ durchgehen. Es sieht eher danach aus, dass vorsätzlich die ungenehmigte Ortsabwesenheit verschwiegen wurde, um vorsätzlich (und rechtswidrig) Sozialleistungen abzukassieren, die ihm während dieser Zeit gar nicht zustanden.

Allgemeine infos zur OA: http://hartz.info/index.php?topic=22.0

LG

Hallo,

SB = Sachbearbeiter

also er hatte einen Termin beim Jobcenter wo er seinen Reisepass vorlegen sollte? Sorry, aber das fällt mir etwas schwer zu glauben.
Erstens haben die gar kein Recht dazu derartiges zu verlangen. Zweitens hat nicht jeder einen Reisepass. Und drittens bekommt man nicht in jedem Land einen Stempel in den Pass. Das hat also gar keinen grossen Aussagewert.

Warum hat ihn die Dame überhaupt danach gefragt ob er im Ausland war? Entweder hatte sie einen Tip bekommen oder er hat schon öfter einen Termin verpasst.

Fakt ist das dein Bekannter 5 Monate abwesend war. Das heisst er hat 5 Monate lang unberechtigter Weise Geld bekommen welches ihm nicht zustand.
Wenn er Glück hat muß er nur das Geld zurück bezahlen und er kriegt eine Sanktion. Wenn er Pech hat bekommt er noch eine Strafanzeige obendrauf. Und das ist in seinem Fall völlig gerechtfertigt. Schliesslich hat er fast ein halbes Jahr Bezüge erhalten ohne das er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hätte. Und dabei spielt es keine Rolle aus welchen Gründen er das getan hat. Er hätte sich auch einfach für ein halbes Jahr vom Jobcenter abmelden können und hätte dann zwar kein Geld bekommen aber dafür auch keinen Ärger hinterher.

Hallo,

SB ist der Sachbearbeiter. Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht deinem Freund nicht nur die Entsagung der Leistung (Rückzahlung des ALG II), sondern auch noch eine Strafe, weil er sich zu Unrecht im Ausland ausgehalten hat, der Vermittlung dadurch nicht zur Verfügung stand und daher kein Anspruch auf Leistungen bestand.

Gruß

Hallo,

so das dass Jobcenter den Reisepass kopiert habe ich noch nie gehört. Frage mich momentan, ob es überhaupt erlaubt ist.

Würde in dem Fall einfach einmal einen Rechtsanwalt fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
ich hoffe Ihr Problem hat sich gelöst. Ich hatte wegen einer Erkrankung keinen Internet zugang. Ansonsten melden Sie sich  nochmal.
medealuna