Hallo
hat jemand ne ahnung was die Dame mit SB meint??
SB = „seine“ zuständige/r Sachbearbeiter/in beim Jobcenter
ich mein des war blöd was er gemacht hat
Das war nicht nur „blöd“. Das Merkblatt zu ALG2/SGB II dürfte er bereits bei seiner Antragsstellung erhalten haben - darin wird auch der Punkt „Urlaub“ bzw. Ortsabwesenheit klar erläutert ; siehe Seite 62 : https://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vero… .
Auch in den (halbjährlichen) Leistungsbescheiden ist meistens im Rahmen der Rechtsfolgenbelehrung ein Hinweis zur Ortsabwesenheit aufgeführt. Deinem Bekannten war also klar, dass er VOR seiner Ortsabwesenheit die Zustimmung des Jobcenters einzuholen hat(te) und dass in der Regel pro Jahr max. 3 Wochen Ortsabwesenheit genehmigt werden - und ihm war auch bekannt, welche Folgen die ungenehmigte OA haben kann.
Grundsätzlich ALG2-berechtigt sind erwerbsfähige Bedürftige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Leistungen gibt es also nur für die Zeit des Aufenthaltes im Inland /Deutschland oder während der Zeit eines vorab genehmigten kurzfristigen Urlaubs im Ausland. Eine unerlaubte Ortsabwesenheit führt zum Wegfall des Leistungsanspruchs für den „abwesenden“ Zeitraum (siehe auch -> § 7 Abs. 4a Satz 1 SGB II). Somit hat er die zu Unrecht erhaltenen kompletten Leistungen auf jeden Fall an das Jobcenter zurückzuerstatten.
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall weiss jemand was auf Ihn zukommt
Auf jeden Fall: Wegfall des Leistungsanspruchs für den „abwesenden“ Zeitraum (also nicht „nur“ Wegfall des Regelsatzes, sondern ggf. auch der Miete für diesen Zeitraum); dadurch Rückerstattungspflicht der zu Unrecht erhaltenen Leistungen.
Und abhängig vom Jobcenter: Ordnungswidrigkeit/ Bußgeld - oder Strafanzeige. Nach deinen Schilderungen würde ich von einer Strafanzeige ausgehen. 5 Monate ungenehmigte Ortsabwesenheit im Ausland dürfte wohl auch kaum noch als ein „Urlaub“ durchgehen. Es sieht eher danach aus, dass vorsätzlich die ungenehmigte Ortsabwesenheit verschwiegen wurde, um vorsätzlich (und rechtswidrig) Sozialleistungen abzukassieren, die ihm während dieser Zeit gar nicht zustanden.
Allgemeine infos zur OA: http://hartz.info/index.php?topic=22.0
LG