Wie ist das gemeint, wenn in der Eingliederungsvereinbarung steht:
…Person a verpflichtet sich, Ortsabwesenheit vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner des JobCenters abzustimmen. Sonst drohen Sanktionen.
Also, Stubenarrest???
Ort kann doch sein die Wohnung, oder auch das Land in dem man wohnt. Ist doch ne Auslegungssache. Oder?
Danke
Lutz
Also, Stubenarrest?
Nö.
Ort kann doch sein die Wohnung, oder auch das Land in dem man
wohnt.
Das Land? Warum gleich in so großer Dimension? Was trägst du denn ein, wenn z.B. in nem Fragebogen nach Wohn ort gefragt wird? Doch wohl nicht das Land?
Ist doch ne Auslegungssache. Oder?
Für dich vielleicht. Bei der Erreichbarkeit geht es u.a. darum, dass du so schnell als möglich (evtl. schon am nächsten Tag) eine Arbeit aufnehmen kannst. Ob dir da irgendwelche eigenen Auslegungen was bringen, bezweifel ich mal.
MfG