Ortsamt

Wieso geht das das Ortsamt etwas an, was mit dem Hund passiert?

Wenn ich ihn verschenke, was hat es die Steuerstelle zu interessieren an wen? Ist das datenschutzrechtlich überhaupt zulässig?

Hallo,

Wieso geht das das Ortsamt etwas an, was mit dem Hund
passiert?

Weil die möchten, dass für den Hund Hundesteuer gezahlt wird.

Wenn ich ihn verschenke, was hat es die Steuerstelle zu
interessieren an wen?

Vermutlich damit man es überprüfen kann bzw. damit nachgehalten wird, dass die beschenkte Person den Hund zur Hundesteuer anmeldet.

Ist das datenschutzrechtlich überhaupt
zulässig?

Ich gehe einfach mal blauäugig davon aus.

Wenn Du wirkliches Interesse an den Vorgehensweisen und dem rechtlichen Hintergrund hast, würde ich das Brett „Ämter und Behörden“ weiter oben empfehlen.

Gruß,

Myriam

Wieso geht das das Ortsamt etwas an, was mit dem Hund
passiert?

Wenn er entlaufen ist, werden sie sicherlich keine Fahndung ausschreiben.

Das Hundesteuergesetz sagt im §17 folgendes:

(2) Der Hundehalter ist bei Abschaffung oder Tod des Hundes berechtigt, das Steuerzeichen für einen anderen von ihm gehaltenen Hund zu verwenden, wenn die Steuerpflicht für diesen erst nach Fortfall der Steuerpflicht für den bisher gehaltenen Hund eingetreten ist.