In Deutschland gibt es doch für jede Sache (mindestens) eine Vorschrift. So sollte doch sicher auch die Aufstellung von Ortstafeln, zwischen denen sich verkehrsrechtlich die „geschlossene Ortschaft“ befindet, irgendwie geregelt sein und nicht ausschließlich von der Willkür der Straßenverkehrsämter abhängen.
Im konkreten Fall hat in Folge von Eingemeindung eine früher selbständige Ortschaft den gleichen Namen erhalten wie die benachbarte Gemeinde. Obwohl zwischen beiden Ortsgrenzen etwa ein Kilometer Landstraße liegt wurden die früher vorhandenen Ortstafeln „eingespart“. Jetzt gilt der eine Kilometer ehemalige Landstraße als geschlossene Ortschaft, hier wird fleißig die Geschwindigkeit kontrolliert und entsprechend einträglich abkassiert. Ist das noch rechtens ?
Ohne jetzt den Ort zu kenne, ich fürchte, daß diese „Willkür“ zulässig ist. Normalerweise grenzt man Orte durch ein für Normalbürger unbekanntes System ab. Ein kleines D-Schild zeigt am Ortsende, ob straßenverkehrsrechtlich die Ortschaft endet an (das hat was mit den seltsamen Entfernungsangaben auf Bundesstraßen und Autobahnen zu tun). Wenn nun zwischen den Orten nur ein geringer Abstand ist, dann kann, besonders nach Eingemeindungen, dieses D-Schild rechtlich gesehen, wegfallen. Dann sind beide Gemeinden vereint, also Tempo 50.
Normalerweise soll aber nur an Stellen kontrolliert werden, die Unfallschwerpunkte sind. Ist dies nicht gegeben, schadet es nicht, dem ADAC, also der Autofahrergewerkschaft, mal einen Tip zugeben. Auch kann ein erfahrener Anwalt überprüfen, ob hier nur Willkür existiert oder tatsächlich eine sinnvolle Regelung gegeben ist.
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So automatisch ist das sicherlich nicht rechtmäßig
So automatisch ist das sicherlich nicht rechtmäßig
das ist richtig, doch Du kannst davon ausgehen, daß die Gemeinde bzw. die zuständige Straßenbehörde ein internes Verfahren eingeleitet hat mit dem Ziel die Rechtsqualität der Straße „umzuwidmen“. Das kann man sogar bei der zuständ. Behörde nachprüfen, ob es sich lohnt, ist eine andere Fragen.