Ortsgerichtsvollzieher

Hallo, habe eine kurze Frage: Vor mir liegt ein Schriftstück, daß vor einem Amt Wittensee bezüglich der Unterschrift beglaubigt wurde. Ich weiß, daß in Hessen der Ortsgerichtsvollzieher eine Unterschrift wirksam beglaubigen kann. Wo bekomme ich heraus, was für andere Bundesländer gilt ??

Vielen Dank im voraus

Bettina Gillhaus

Hallo Bettina!

Ich weiß, daß in Hessen der
Ortsgerichtsvollzieher eine Unterschrift wirksam beglaubigen
kann. Wo bekomme ich heraus, was für andere Bundesländer gilt ??

Wer ein Amtssiegel führt, kann beglaubigen. Du kannst also auch zum Förster des Staatsforsts gehen, ersatzweise zum Pfarrer, zur Sparkasse oder zum Vorsteher der Müllabfuhr.

Gruß
Wolfgang

Hallo Bettina ,

das kommt darauf an,wofür du diese Unterschrift gebrauchst…

Eine amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen ist erforderlich, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle benötigt wird.

Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift ist erforderlich, soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist oder für Beglaubigungen, welche nicht auf die Vorlage bei einer bestimmten Behörde beschränkt sein sollen.

Beglaubigungen zu 1. werden in der Regel durch die Gemeinde/Stadtverwaltungen erteilt.
Andere Behörden beglaubigen NUR Vorgänge für ihren eigenen Dienstbereich.

Beglaubigungen zu 2. werdem NUR durch öffentlich bestellte und vereidigte Notare erteilt.

mfg