Hallo Experten,
wenn ein Mietvertrag explizit regelt, aus welchen Bestandteilen sich die Betriebskosten zusammensetzen, gehe ich davon aus, dass alle über diese Regelung hinaus einseitig erhobenen Forderungen nichtig sind. Wenn also im Mietvertrag der Posten ‚Kosten für Strassenreinigung‘ explizit gestrichen ist, er in der Abrechnung aber dennoch erscheint, ist er vom Mieter nicht zu tragen.
Wenn dann aber ein völlig neuer Posten namens ‚Ortskirchensteuer‘ auftaucht…was ist denn von so was zu halten? Kann ein Mieter tatsächlich für das Glaubensbekenntnis seines Vermieters zur Kasse gebeten werden? Vor allem: Kann ein Vermieter für ihn neue Belastungen ohne Rücksprache, ohne Änderungskündigung auf die Mieter abwälzen?
Und jetzt mal angenommen, dieser Posten wäre gar nicht so neu, der Mieter hätte seit zwei, drei Jahren aber die Abrechnung ohne genaue Prüfung incl. dieses Postens akzeptiert - ergibt sich daraus eine verbindliche stillschweigende Akzeptanz dieser Forderung?
Vielen Dank und auf mietrechtliche Erleuchtung wartend,
Schorsch