Ein Existenzgründer möchte als Webdesignerin ein Keinunternehmen anmelden.
Die IHK teilt in einem Info-Blatt mit, das Städtenamen in der Geschäftsbezeichnung für Einzelunternehmer ohne Registereintrag nicht zulässig sind, da diese über die Größe des Unternehmens hinwegtäuschen würden.
Also wäre
BeispielstadtNet Webdesign
unzulässig.
Wie verhält es sich wenn der Existenzgründer vom Dorf kommt (ca. 4000 Einwohner) und möchte diesen Dorfnamen in der Geschäftsbezeichung führen. Also
BeispieldorfNet Webdesign
Wäre dies evtl. zulässig?
LG Gabi