Ortsname in Geschäftsbezeichnung Kleinunternehmer

Ein Existenzgründer möchte als Webdesignerin ein Keinunternehmen anmelden.
Die IHK teilt in einem Info-Blatt mit, das Städtenamen in der Geschäftsbezeichnung für Einzelunternehmer ohne Registereintrag nicht zulässig sind, da diese über die Größe des Unternehmens hinwegtäuschen würden.
Also wäre

BeispielstadtNet Webdesign

unzulässig.

Wie verhält es sich wenn der Existenzgründer vom Dorf kommt (ca. 4000 Einwohner) und möchte diesen Dorfnamen in der Geschäftsbezeichung führen. Also

BeispieldorfNet Webdesign

Wäre dies evtl. zulässig?

LG Gabi

Hier würde es sich vermutlich genauso verhalten, wie beim Beispiel eines in die URL eingebundenen Städtenamens.
Aber ein Anruf bei der IHK beantwortet sicher deine Frage.

Grüßle
Bernd Stephanny

Kenne jetzt dieses Info Blatt nicht.

Ich wüßte auch nicht gegen welches Gesetz/Verordnung das verstossen sollte.

Eventuell geht man davon aus, dasss es Schwierigkeiten geben könnte im Hinblick auf die Kaufmannseigenschaft gem HGB (Firma; Name eines Kaufmanns),

Demanach könnte die Angabe eines Ortes im Hinblick auf die kaufmannseigenschaft täuschen, da für Kaufleute eine Eintragung des Ortes ins Handelsregister vorgeschrieben ist.

Das müßte man erst mal klären, im Hinblick auf welche Gesetze/Verordnungen dies nicht erlaubt sein soll;
dann könnte man weiterdiskutieren.

Moin,

ich mische mich mal ein. Ich habe von Urteilen gelesen, bei denen es Probleme mit einem Städtenamen in der Domain gab, wo geurteilt wurde, dass ein webdesign-stadt.de vortäuscht, dass das der einzige Anbieter von Webdesign in der Stadt sei, dass das also unlauterer Wettbewerb sei.

Ich glaube nicht, dass die IHK da ein Wörtchen mitzureden hat, was ein beliebiger Kleinunternehmer für einen Domainnamen registrieren will. Da sagt ja nichtmal Denic was dazu.

Vielleicht hilfts.

Grüße,
-Efchen

Ich glaube, ich habe da jetzt was gefunden.

Es geht um Urteile im Wettbewerbsrecht, dass die Angabe eines Ortes im Firmenname/Geschäftsbezeichnung u.a. nur dann zulässig ist, wenn das Unternehmen an dem Ort eine führende Stellung hat.

Diese Urteile sind aber alles andere als gesicherte Gesetzeslage.

Würde also in die Richtung der Urteile der Städtenamen in der Domain gehen.

Ich glaube auch nicht. dass die IHK da mitreden will, sondern aus Vorsicht (Abmahnung etc) alle Eventualitäten ausschließen möchte.

Jo.
Zuerst war ich ein bisschen skeptisch, aber scheint so zu sein.