Ortsplakatierung

Wenn eine Gemeinde-Stadt keine Satzung zur Werbeflächen Plakatierung und deren Größe und Art hat, gibt es dann eine Landessatzung, hier Schleswig- Holstein.
Wie groß darf die Plakatierung sein?
Leuchtplakatierung?

Hallo!

Wenn man von „Plakaten“ und „plakatieren“ spricht,dann meint man doch damit das zeitweise Aufstellen/Ankleben von Plakaten für Werbezwecke zu einer Veranstaltung z.B.

Das geht nur nach Ortssatzung und Genehmigung. Lediglich Parteien dürfen vor Wahlen frei aufstellen. Es ist kaum vorstellbar,es gäbe so etwas nicht.

Das andere wären Werbetafeln. Das sind Bauwerke,die dem Baurecht unterliegen und deshalb genehmigt werden müssen.
Das regelt also die Landesbauordnung,hier LBO Schleswig-Holstein.

mfG
duck313