Hallo zusammen,
das Bauamt hat uns angeschrieben mit dem Hinweis das Grundstück bauaufsichtlich zu überprüfen.
„Anlass der Überprüfung ist das dauerhafte Abstellen eines Wohnmobils auf der Zufahrtsfläche. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass dauerhaft abgestellte Wohnmobile wie Gebäude anzusehen sind und somit die Grenzabstandsvorschriften einhalten müssen. Dieses gilt auch dann, wenn WOhnmobile zu Urlaubszwecken entfernt werden. Die erforderlichen Abstände zum Wohnhaus und zur Grenze des NAchbargrundstücks werden nicht eingehalten. Ich gehe davon aus, dass das Wohnmobil daher entfernt werden muss.“
Unser Wohnmobil ist noch mit einem Saisonkennzeichnen ausgestattet und wird somit in der Zeit von November bis Februar nicht genutzt. Dies werden wir künftig jedoch ändern und somit das Wohnmobil auch lfd. nutzen.
Hat sich das ganze dann erledigt oder könnte der Nachbar hierbei neue Möglichkeiten finden?
Wer hat ähnliche Erfahrungen machen müssen und kann uns mit Tipps hierbei aushelfen.
Alternative für uns wäre auch das Parken auf unserer Strasse. Hierbei würden dann gleich mehrere Nachbarn sich aufgrund der Grösse und der Fläche sicherlich aufregen.
Bislgang steht unser Wohnmobil auf unserem Privatgrundstück auf unserer Auffahrt. Es behindert kein Fenster frontal. Ob hier nun ein pinkfarbiger Caddilac steht oder ein Wohnmobil oder ein VW Bus dürfte somit egal sein.
Hallo,
derartige Erfahrungen habe ich zum Glück nicht machen müssen, daher kann ich Dir auch nicht weiterhelfen. Im Zweifel würde ich mal einen Anwalt befragen, der sich mit Baurecht und ähnlichem auskennt. Sollten doch auch hier zu finden sein.
Ich drück Dir die Daumen, dass Du Dein Womo weiterhin bei Dir im Hof parken darfst.
Viele Grüße
Heiko
Hallo zusammen,
das Bauamt hat uns angeschrieben mit dem Hinweis das
Grundstück bauaufsichtlich zu überprüfen…
Guten Tag, ja ja, die Nachbarn. Ob es zulässig ist, sein WOMO dort abzustellen, wo Du es jetzt stehen hast, kann ich Dir nicht sagen. Das wird wohl eher ein Fall für eine Rechstabteilung. Bist Du im ADAC? Dann könntest Du dort rechtsverbindliche Info’s einholen. Auch bei der Zeitschrift Promobil könntest Du nachfragen. Mein WOMO (normales Kennzeichen) steht auf meinem Grundstück. Allerdings mit höchstens 1,50 Meter Abstand zum Nachbargrundstück entfernt. Eine gute Adresse im Internet ist auch die „Jurathek“. Vielleicht wird man Dir auch dort weiter helfen können. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass ein Grundstücksbesitzer sich mit unter schon gefallen lassen muss, wen ein WOMO vor seinem Grundstück geparkt wird. Ich meine das stand im Promobil.
Tut mir leid, dass ich Dir nichts Verbindliches dazu sagen kann.
mfG MWM
Hallo,
erstmal mein Beleid zu solchen bekloppten Nachbarn:wink:
Würde bei uns keinen Stören.
Stimmt schon das bestimmte Abstände zu Grenzen eingehalten werden müssen. Wie die aber genau sind weiss ich leider nicht. Ich find aber ehrlich gesagt das es ein Witz ist ein Wohnmobil als Gebäude anzusehen.
Wirklich weiterhelfen kann ich dir aber leider nicht.
Hoffe du findest andere hilfe.
Mich würd aber trotzdem interessieren wie das ganze aus geht.
Gruß
Sabrina
Hallo Guliver,
das ist ja mal eine Posse. Im Leben wirst Du keinen Ärger bekommen. Anders kann ich es mir vorstellen, wenn Du ohne Kennzeichen und ständig dort „parkst“.
Aber ein Jurist bin ich nicht, ich hoffe Du bekommst diesbezüglich eine fundiertere Auskunft.
LG
Hallo, wenn das Womo dauernd zugelassen ist und nicht länger als 3 Monate auf dem gleichen Fleck steht, ist es m.E. kein Bauwerk (immer mal umdrehen etc. und durch Foto dokumentieren). Und dann kann es ja auch auf der Straße geparkt werden. Sicherheitshalber Autoclub bzw. Rechtsschutz noch befragen…Toi,Toi,Toi!
P.S. Ein Wohnmobil ist einem Pkw gleichzusetzen (M1, überwiegender Personentransport)…aber auch abgemeldete Pkw dürfen auf Privatgrund nur noch in Garagen etc. stehen, nicht mehr im Freien…
Lieber Campingfreund aus Deutschland!
Leider kann ich Dir aus Österreich nicht weiter helfen, da ich weder die deutschen noch die österr. Gesetze deisbezüglich kenne. Haben unser WOMO bei einem Bauern eingestellt!
Wünsche Dir trotzdem ein schönes Campingjahr.
Hans
Hallo Guliver auf dein Grundstück darfst du dein W.Mobil oder W.wagen stellen auch wenn es keine 3Meter vom anderen Grundstück steht,bei uns in NRW Kreis Kleve ist es erlaubt.Es können auch die Nachbarn nichts machen.
m.f.G Wolfgang
Hallo,leider kann ich Dir nicht weiter helfen.Ich denke aber wenn Du Deinem Womo ein ganzjahres Kennzeichen verpaßt und es ab und zu mal bewegst kann Dir Dein Nachbar und das Bauamt nicht ans Bein pinkeln!
Grüße aaljupp
Alexander Jacobs
Hallo,
zwei Sachen dazu:
1.stillgelegte Autos dürfen nicht länger als 1 Jahr auf dem privaten Grundstück stehen, dann würde die „Altauto Verordnung“ greifen und das Fahrzeug müsse als Schrottfahrzeug behandelt werden.
2.Mit einem „Sonstigen Kfz Wohnmobil“ darfst Du grundsätzlich überall parken, wo Du mit einem anderen Kraftfahrzeug auch parken kannst. Aufgrund der größeren Breite musst Du beim Parken am Fahrbahnrand auch darauf achten, dass eine ausreichende Restdurchfahrtsbreite von mind. 3 m verbleibt.
Sind Parkplätze nur mit Z. 314 StVO (blaue Parktafel mit weißem „P“) ohne ergänzende Regelungen durch Zusatzzeichen beschildert, darf dort, egal ob außer- oder innerorts oder auf der Autobahn, jedermann parken.
Ist das Parken durch Z. 315 StVO auf einem Gehweg erlaubt, gilt dort eine Gewichtsbeschränkung auf max. 2,8 t, die jedoch für vergleichbar schwere andere Fahrzeug ebenso gilt.
Sind Parkplätze auf bestimmte Fahrzeugarten (Pkw, Lkw,…) beschränkt, besteht dort für alle anderen Fahrzeuge, also auch Wohnmobile, Parkverbot. Wohnmobile sind weder Pkw noch Lkw.
Sind Parkmarkierungen vorhanden, darf nicht über diese hinaus geparkt werden.
Ein Wohnmobil darf auch dauerhaft parken - auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt - und muss nicht regelmässig umgestellt werden, wie etwa ein PKW-Anhänger.
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