Hallo.
Meine Frage: Darf Frau A, die geschieden ist und vier minderjährige Kinder hat, von Deutschland nach Schweden zu ihrem dort lebenden Freund ziehen oder muss ihr Ex, der mit ihr das gemeinsame Sorgerecht hat, damit einverstanden sein.
Gibt es da rechtliche Möglichkeiten, das durchzusetzen??
Gruß vom wilden Watz
Hallo!
Dem Umzug von Kindern müssen beide sorgeberechtigte Elternteile zustimmen. Ohne Zustimmung des Vaters darf die Mutter den Umzug der Kinder nicht durchführen.
Wenn der Vater durch seine Weigerung, dem Umzug der Kinder zuzustimmen, dem Kindeswohl zuwiderhandelt, kann die Mutter beim Familiengericht beantragen, dass ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder übertragen wird. Das Familiengericht darf eine solche Entscheidung aber nur treffen, wenn damit dem Wohl der Kinder besser gedient ist, als wenn es bei dem gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern bliebe.
Gruß, Franz
Selbstverständlich darf Frau A hinziehen wo sie will,
die minderjährigen Kinder bleiben ja vermutlich beim Vater in ihrer gewohnten Umgebung, bei Freunden, Familie, Schule.
Sollten diese jedoch mitumziehen sollen/müssen, dann muß der Vater zustimmen oder diese Zustimmung durchs FG ersetzen lassen.
Denn wie soll der Vater regelmäßigen und häufigen Umgang praktizieren und finanzieren auf eine solche Entfernung? Wie soll der Vater am Leben seiner Kinder teilhaben und Entscheidungen mittreffen auf diese Entfernung?
ABER: kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.
meint
Bröselchen
Hi Broeselchen,
Selbstverständlich darf Frau A hinziehen wo sie will,
die minderjährigen Kinder bleiben ja vermutlich beim Vater in
ihrer gewohnten Umgebung, bei Freunden, Familie, Schule.
Ich als Mutter würde sie mitnehmen…
Sollten diese jedoch mitumziehen sollen/müssen, dann muß der
Vater zustimmen oder diese Zustimmung durchs FG ersetzen
lassen.
Bisher wird das aber eher nicht ganz so eng gesehen. Wenn die Mutter weg ist, ist sie weg. Soll der Vater auf Herausgabe der Kinder klagen? Recht haben und Recht durchsetzen sind manchmal zweierlei.
Denn wie soll der Vater regelmäßigen und häufigen Umgang
praktizieren und finanzieren auf eine solche Entfernung? Wie
soll der Vater am Leben seiner Kinder teilhaben und
Entscheidungen mittreffen auf diese Entfernung?
Gar nicht. Leider geht es sehr vielen Vätern so, und ein Großteil hat noch nicht mal gemeinsames Sorgerecht. Die Mutter meiner Tochter hat mir schon oft gedroht, (nur) 800 Km weit weg zu ihren Eltern zu ziehen. Da interessiert es keine Sau, wie die Besuche finanziert werden.Und bei Entscheidungen mit zu reden ist schon mal gar nicht.
Grüße
Schmidti
Hallo.
Euren Antworten entnehme mich, dass Frau A. nur mit Zustimmung ihres Exmannes umziehen darf. Ich gehe mal davon aus, dass sie in Deutschland schon umziehen kann. Die Kinder zurückzulassen, kommt nicht in Frage.
Was geschieht bei einer Wiederverheiratung von Frau A., z. B. mit dem neuen schwedischen Lebensgefährten? Muss Frau A., deren ältestes Kind 12 und das jüngste 4 Jahre alt ist, nun auf die neue Beziehung verzichten, weil Herr Ex-A. nicht mit einem Umzug einverstanden ist und der neue schwedische Lover nicht nach Deutschland ziehen kann?(Die Ehe ging übrigens wegen einer Freundin von Herrn Ex-A. in die Brüche, was vermutlich keine Rolle spielt in diesem Streit)
Ich denke da an die Effenberg-Story, die irgendwie so ähnlich lief?
Was wäre, wenn Frau A. heimlich, still und leise nach Schweden umzöge und somit Herrn Ex-A. vor vollendete Tatsachen stellte??
Interessiert
der wilde Watz
P.S. Diese Story betrifft übrigens nicht mich, falls irgendwer das vermuten würde.
Hallo wilde Watz,
es kommt nicht unbedingt darauf an wohin die Frau mit den Kids umziehen will, sondern auf die Entfernung. Ein anderes Land kann auch in 5 km Entfernung sein und innerhalb Deutschland schon mal 800 km.
Wenn der Vater damit rechnet sollte er sich schnellstmöglich zu einem Anwalt begeben, damit das FG diesen Umzug erstmal untersagt bzw. er soll das ABR beantragen.
Ich denke einfach, solche Dinge passieren vor allem dann, wenn der Vater nicht frühzeitig genug reagiert.
Kommt natürlich wieder auf den Richter/in an…
Einer Freundin wurde sogar von ihrem Anwalt gleich gesagt, dass sie einen Umzug nur dann durchbekommt wenn sie am neuen Wohnort einen Job bekommt, den sie zu der Zeit nicht hatte.
Der neue Lover hat sich übrigens eine Weile später bereits erledigt 
„Die Kinder zurücklassen kommt nicht in Frage“
… für die Mutter ein Problem, für den Vater etwa nicht?
Und wenn der neue Lover nicht herkommen kann, ist das das Problem vom Vater? Sollen die Kids auf ihren Papa verzichten nur weil Mama jetzt einen aus Schweden hat?
Warum die Ehe in die Brüche ging ist uninteressant, außerdem gehören ja meist 2 dazu.
Und wenn Mama klammheimlich mit den Kids umzieht dann kommt es natürlich wieder auf den Richter an. Wird natürlich dann zunehmend schwerer.
Aber ich könnte mir vorstellen, dass ein *absetzen* nach Schweden nicht so einfach zu bewerkstelligen ist wie ein Umzug innerhalb Deutschlands.
meint Bröselchen