Hallo,
bekommt die Mutter eines studierenden Kindes, welches sich im Frühjahr exmatrikuliert und im Herbst an einer anderen Uni immatrikuliert, auch in der Zwischenzeit (im Sommer) den Ortszuschlag gezahlt? Das Kind hat den Erstwohnsitz bei seinen Eltern, den Zweitwohnsitz in der Stadt der Universität.
Meines Wissens ist das analog zum Kindergeld geregelt. Da gäbe es zwei Möglichkeiten:
Kind ist unter 21: Es könnte sich arbeitssuchend melden, für die Zeit würde weiter gezahlt.
Bei Kindern in Ausbildung oder auf der Suche nach einer Ausbildung wird für eine Übergangszeit von 4 Monaten das Kindergeld weiter gezahlt (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
Ggf. stellt sich die Problematik aber gar nicht, da Studierende bei Exmatrikulation in der Regel für die vorlesungsfreie Zeit noch immatrikuliert sind.
Genaue Auskunft über die tariflichen Bestimmungen kann der Personalrat oder die Personalabteilung geben.
Bei einem Wechsel des Studienfachs sollte ggf. auch darauf geachtet werden, dass ein evtl. BAföG-Anspruch nicht gefährdet wird.