Ortszuschlag - Pflicht oder nicht?

Wie siehts mit einem Ortszuschlag aus? Ich weiß nur, dass der sich in 3 Punkte unterteilt (ledig, verheiratet, Kind)

Ich arbeite als Gruppenleiterin in der Kita. Meine Kolleginnen erhalten Ortszuschlag, bei meiner Abrechnung steht davon gar nichts drin, erhalte auch eigentlich gar keine. Eigentlich sind wir ein bunter Haufen, eine ist ohne Partner, die anderen verheiratet, der Rest mit Kindern.

Wieso habe ich keinen Ortszuschlag? Bemisst sich das daran, wie lange ich da beschäftigt bin oder dass ich nur einen befristeten Vertrag habe? Ist das überhaupt Pflicht oder eher nicht? Ich hoffe, dass dieses Board das richtige war für meine Anfrage :smile:

Hallo (Anrede)

Nö, bei dieser verworrenen Beschreibung des Sachverhaltes (bist DU verheiratet? hast DU ein Kind?) kann dir vermutlich hier im Forum niemand helfen. Wir kennen auch den für dich geltenden Tarifvertrag/Absprachen zu deinem Arbeitsvertrag nicht.

Was für dich gilt, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag plus ggf. Tarifvertrages, welcher Bestandteil deines Arbeitsvertrages ist. Konkrete Auskunft gibt Dir aber auch die/der PersonalsachbearbeiterIN (die Person, die für deinen Arbeitsvertrag zuständig ist). Frage dort nach.

Was bedeutet diese Aussage:

bei meiner Abrechnung steht davon gar
nichts drin, erhalte auch eigentlich gar keine.

Erhältst Du etwa keine Abrechnung?

Viele Grüße (Grußformel)
Maralena (Nickname)

Ortszuschlag?

Wie siehts mit einem Ortszuschlag aus?

Was ist ein Ortszuschlag, frage ich mich, der in der freien Wirtschaft tätig ist …

S.J.

Hi Kati,

ist der Ortzuschlag nicht ein Relikt aus den Zeiten des BAT?

Im TVöD gibt es so was meines Wissens nicht mehr.

Gandalf