Zur Überprüfung des zu zahlenden Ortszuschlages wurde ein Mitarbeiter gebeten ein Formular auszufüllen.U.a mit der Frage ob Ehepartner im Beschäftigungsverhältnis/Selbstständigkeit steht.
Die Frau des Mitarbeiters ist Selbstständig.Muss der Arbeitnehmer jetzt mit finanzielen Nachteil rechnen.
nur wenn der Ehepartner ebenfalls im öffentlichen Dienst oder ähnlichem (Caritas o.ä.) steht, wird der Ortszuschlag gekürzt (dann erhält einer den Ortszuschlag für verheiratete und einer den für ledige oder beide den Ortszuschlag anteilig).
Bei Selbständigen passiert mit dem Ortszuschlag nichts.
Lediglich eine evtl. Mitversicherung bei der Beihilfe entfällt ab einem gewissen eigenen Verdienst.
die Frage dienst nur der Klärung, ob der Ehemann ebenfalls im öffentlichen Dienst und und auch Ortszuschlag erhält. In diesem Falle würde der Ortszuschlag gekürzt, da nicht beide Ehepartner einen vollen Zuschlag erhalten dürfen.
Ich beantworte diese Frage grundsätzlich nur dahingehend, daß ich bestätige, daß mein Ehepartner NICHT im öffentlichen Dienst beschäftigt ist - alles andere geht meinen Arbeitgeber nichts an. Anfangs habe ich auch auf den Datenschutz hingewiesen, daß ich nicht berechtigt bin, persönliche Daten meine Ehepartners ohne dessen Erlaubnis an Dritte weiterzugeben (und diese Erlaubnis liegt natürlich nicht vor). Wenn die mehr über seine persönlichen Verhältnisse wissen wollen, müssen die ihn selbst fragen.
Um eines klar zu stellen: natürlich weiß ich alle diese Dinge über meinen Ehepartner, ich habe nur Probleme mit der Ausfragerei und der Datensammelei. Seit 1986 (Volkszählung) bin ich ganz pingelig geworden.
Grüße
gordie
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