Hallo,
der Fachidiot für Kranken- und Pflegeversicherungen braucht Hilfe in der Gebäudeversicherung, Unterabteilung Leitungswasser.
Eine Eigentumswohnanlage hat eine gemeinsame Versicherung. Die genauen Bedingungen habe ich leider nicht, sondern nur die Hausverwaltung. Bevor ich da bohre: vielleicht ist das ja ganz klar.
In einer Wohnung (an einer Leitung in Sondereigentum !) gab es einen Wasseraustritt (Ablaufgarnitur abgerutscht).
Der Schaden fiel aber zuerst im Keller und an einer Wand in der Wohnung drunter auf. Ein Suchunternehmen wurde beauftragt und fand in einer Versuchsreihe auch den Schadenort.
Die Versicherung bezahlt die Schäden im Haus und auch die Beseitigung der Ursache (!). Lehnt aber die Übernahme der Suchkosten ab.
Die über 2 Stationen übermittelte Begründung „Ortungskosten bei bestimmungswidrig austretendem Wasser sind nicht versichert“ kann ich nach den mir zugänglichen Muster-AVB nicht nachvollziehen.
Wer kanns mir erklären ?
Danke
Barmer