Meine PKV (Münchner Verein) hat mir die 1.Osteopathieabrechnung um 80 € gekürzt, weil angeblich für Ziffer 35.2 Osteopath. behandlung 7 craniel die „medizinische Notwendigkeit nicht nachvollziehbar ist“.
Die nächste Rechnung wurde mir wegen „Doppelansatz 35.2“ um 160 Euro gekürzt. Dafür wurde Ziffer 35.2 Osteopath. behandlung 7 craniel akzeptiert.Überrascht
Muss ich das akzeptieren?
Wenn nein: Wie geht man vor?
Kann man Widerspruch einlegen? Gibt es eine Schlichtungsstelle?
Schaltet man gleich einen Anwalt ein?
Danke
wenn sich aus der Diagnose keine medizinische Notwendigkeit herleiten lässt, dann handelt die Versicherung korrekt.
Sie könnten den Behandler bitten, eine ausführlich Begründung für die Behandlung zu erstellen. Diese könnten Sie dann der Krankenversicherung vorlegen.
Gucken Sie mal in die Versicherungsbedingungen, ob und unter welchen Voraussetzung Osteopathie (alternative Behandlungsmethoden) überhaupt erstattungsfähig sind. da finden Sie den Grund für die Ablehnung…
Guten Tag,
das ist immer sehr ärgerlich.
Am Besten nochmals mit dem Versicherer telefonieren warum genau nicht alles bezahlt wird, mit der jeweiligen Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Danach klärendes Gespräch mit dem Behandler, gegebenenfalls ürzt er ja seine Rechnung.
Wenn ein Restbetrag bleibt gegebenenfalls mit dem Ombudsmann des Versicherers klären.
Der versucht dann zu vermitteln.
Viel Erfolg.
Gruß
Harald Wesely
Meine PKV (Münchner Verein) hat mir die
1.Osteopathieabrechnung um 80 € gekürzt, weil angeblich für
Ziffer 35.2 Osteopath. behandlung 7 craniel die „medizinische
Notwendigkeit nicht nachvollziehbar ist“.
Die nächste Rechnung wurde mir wegen „Doppelansatz 35.2“ um
160 Euro gekürzt. Dafür wurde Ziffer 35.2 Osteopath.
behandlung 7 craniel akzeptiert.Überrascht
Muss ich das akzeptieren?
Wenn nein: Wie geht man vor?
Kann man Widerspruch einlegen? Gibt es eine
Schlichtungsstelle?
es klingt auch danach, dass die Rechnungen nicht korrekt sind, wenn da Behandlungen doppelt aufgeführt sind.
Kaufen Sie sich die GOÄ für ambulante Behandlungen und die GebüH1984 Heilpraktiker Leistungen und kontrollieren Sie Ihre Heilbehandler. Dies mache ich auch. Die Hälfte der Rechnungen sind nicht korrekt.
Dann können Sie sich noch an den Ombudsmann der PKV wenden!
gerne beantworte ich fachfragen zum thema osteopathie. ihre frage bezieht sich eher auf versicherungstechnische sachverhalte. zur medizinischen notwendigkeit kann ich mich ebenfalls nicht äußern, so wäre also eine beantwortung hier schwer möglich. private versicherungen handhaben die erstattung nach meiner erfahrung sehr unterschiedlich. ich empfehle ihnen mit der versicherung kontakt aufzunehmen und zu erfragen welche verschlüsselung nötig ist. vielleicht wurde der falsche schlüssel gewählt oder auch die diagnose und der behandlungsschlüssel passebn nicht zusammen.
ich hoffe ihnen hiermit gedient zu haben u verbleibe
Hallo Ingo,
man muss das keinesfalls „wortlos“ akzeptieren.
Eine gute idee ist immer, mit der Leistungsabteilung zu telefonieren. Hier lassen sich oftmals Leistungsprobleme beheben oder zumindest klären.
Es gibt die Möglichkeit, den „Ombudsmann der PKV“ zuu kontaktieren. Dieser ist Mittelsmann zwischen Krankenversicherung und Versicherten. Das ist seine Aufgabe und diese Dienste sind für die Versicherten grundsätzlich kostenlos. Der Ombudsmann der PKV kann ev. mit der Krankenversicherung eine Schlichtung zu dieser Leistungssache (oder auch einfach die leistung) erreichen. Wichtig ist, dass er alle Unterlagen und den vollständigen Sachverhalt erhält/ erfährt, nur dann kann er praktisch etwas unternehmen.
OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
nein, das müssen Sie nicht akzeptieren! Es gibt aktuelle Gerichtsurteile über die medizinische Notwendigkeit! In Ihrem Fall würde ich beim MV nachhacken und die auf die Gerichtsurteile aufmerksam machen!
Widerspruch können sie auch einlegen! Sollte das nicht funktionieren, dann können Sie sich auch an einen Ombudsmann wenden! Der erledigt das für Sie und schaltet auch notfalls einen Anwalt ein!
Die Schlichtungsstelle für die privaten Versicherungen ist der Ombudsmann. Generell muss man jedich sagen, dass die Kürzungen der Krankenversicherung rechtens sind - die Einschaltung eines Anwalts also in der Regel nicht lohnt.
Generell empfiehlt es sich, vor der Behandlung zu fragen, ob von einer problemlosen Erstattung ausgegangen werden kann.
Frag doch mal höflich nach Kulanz.
In Deinen Tarif und Versicherungsbedingungen ist dies alles geregelt, da kannst Du alles nachlesen.
Schlichtungsstelle ??? Bist wohl noch nicht lange PKVversichert. So was klärt man im Vorfeld vor Abschluß, so was kann man sicherlich einschließen aber kosttet dann natürlich auch etwas mehr.
Medizinische anerkannte Positionen sind klar geregelt, die kann auch ein Anwalt nachträglich nicht ändern.
Wer die über die medizinische Notwendigkeit
entscheitet kann ich in Deinem Fall nicht beurteilen.
Aber wenns Dir einmal gezahlt wurde frage doch mal nach warums beim 1.mal abgeleht wurde.
Könnte allerdings dazu führen, das eine negative Grundsatzentscheidung Deiner PKV getroffen wird.
Mußt Du selber entscheiden.
Sehr geehrter Herr Wagner,
es kommt auf die gestellte Diagnose an, diese ist die Berechtigung des Anbringens bestimmter Ziffern des Gebührenverzeichnisses. Die Ziffer 35.2 beinhaltet die osteopathische Behandlung der Schulter, wenn beide Schultern behandelt worden sind, durchaus auch die Ziffer zweimal berechnet werden kann. Es muss also nachvollziehbar sein, welche Behandlung aufgrund welcher Diagnose durchgeführt wurde. Am besten besprechen Sie dies mit Ihrem Therapeuten.
MfG aus Köln,
Oliver Wolke
Einspruch bei der Versicherung einlegen, Frist setzen.
Bei Fristversäumnis Beschwerde an:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Osteopathenleistungen sind grundsätzlich immer ein Thema, was zu Problemen führen kann, weil man hier immer die medizinische Notwendigkeit in Frage stellt. Daher immer ein Tipp: Vorher in seinen Tarif sehen oder sich eine Zusage vorher geben lassen. Was ich aber nicht verstehe, warum das eine Mal man die Leistungen anerkennt und beim anderen mal nicht.
Ich würde jetzt mir eine medizinische Notwendigkeit einholen, dann nochmals einreichen und dann abwarten. Nach einigen Tagen, wenn nichts passiert nochmals anrufen. Dann erst Einspruch einlegen und gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren.
Dann sollte es eigentlich klappen. Als PKV wendet man grundsätzlich immer erst solche ( nicht anerkannte ) Leistungen ab. Begründung: Osteop. haben keine Gebührenordnung, an den man sich halten muss. Da wird teilweise versucht, richtig Geld von den PKV´ en zu bekommen. UM den entgegenzuwirken lehnt man immer erst mal ab.
Daher meine Tipps einhalten und bleiben Sie hartnäckig.
so mittlerweile hat die PKV ganz abgelehnt für künftige Osteopathierechungen aufzukommen. „Angeblich wären 10 Sitzung mehr als genug.“
Ich denk, dass ich erst mal die Sachbearbeiterin anrufe, dann mal den Ombudsmann.
Grrr.
schau was genau versichert ist und ob es unbegrentzte ist.wenns nicht paßt einfsch wechslen, mit ombudamnn usw kommst du nicht wirklich wegen deinem problem weiter
Ok. Leider stehen nur ein paar allgemeine Worte in den Versicherungsbedingungen. Das dürfte ein Standardtext für alle privaten Versicherer sein.
Heute habe ich mit der priv. Krankenkasse telefoniert. Ihre Ablehnung der Osteopathie beträfe nur meine aktuelle Diagnose, weil nach mehr als 8 Behandlungen kein zusätzlicher Heilerfolg zu erwarten sei, d.h. für eine andere Diagnose bleibt mir der osteopathische Weg offen.