Werden innerhalb der gesetzlichen Schulferien die Sonn- und Feiertage mit einberechnet? Umgangsrechtlich bleiben die Kinder die ersten 7 Ferientage in den Osterferien bei einem Elternteil. Der erste Ferientag ist am 16.März 2013. Wann müssen die Kinder wieder zurück?
Hallo Marylin,
7 Tage sind 7 Tage.
Ob Feiertag oder Ferien,die 7 Tage müssen eingehalten werden.
Sei denn ihr einigt euch und macht gegenseitig etwas anderes aus.
Alles gute!
Hallo!
Ob es Ostern, wie z. B. Heilig Abend, eine gesetzliche Regelung gibt, kann ich nicht sagen.
Jedoch sind 7 Ferientage von Montag bis Sonntag. Und einen Osterfeiertag beim anderen Elternteil zu verbringen, finde ich sowohl fair als auch schön für die Kinder.
Nette Grüße
Simone
Hallo,
die Frage ist für mich nicht wirklich verständlich. Was genau hat der Richter geurteilt bzw. was genau steht im Vergleich?
Ohne die genauen Formulierungen zu kennen, würde ich anhand der Fragestellung sagen, dass das Kind ab dem Ferienbeginn 7 Tage beim Elternteil ist. Das kann man dann auf einem Kalender abzählen.
Wenn es keine explizite Feiertagsregelung gibt, muss man sich dann an diese Ferienregelung halten.
Gruß
kenn ich mich leider nicht aus. sorry.
keine Ahnung
vg Marqueena