(Österreich) eilige Detailfrage Immobilienrecht - Ausgedinge

diese Frage richtet sich (nur) an eine der folgenden Personengruppen,
weil es sich um eine rechtliche Angelegenheit handelt:

Notare/Anwälte/Juristen/Immobilienspezialisten/Gerichtsbedienstete

genaue Frage: Wie lässt man sich als Erwerber einer Immobilie bei dem ein Ausgedinge besteht seitens des Gerichts (vor Erwerb) zusichern, dass mit Erwerb dieses vollständig abgegolten ist?
(und entsprechend keinerlei weitere Leistungen eingefordert werden können)

(Achtung Hinweis! - Keine allgemeine Erklärung zum Begriff gesucht, sondern „Expertenwissen“ da dies rechtlich abgeklärt, sprich rechtlich zugesichert werden soll. Weitere Detailfrage dazu - Wer ist da seitens des Gerichts überhaupt befugt bzw. zuständig dafür?)

Hallo MIC_d03893,

erwartest du dir hier eine kostenlose Rechtsauskunft, da nur

aus Österreich angesprochen werden?

Ich würde auf jeden Fall einen Notar persönlich ansprechen und nicht von einem (entsprechenden) Personenkreis hier rechtlich verbindliche Unterlagen erwarten!

So viel Geld muss dir eine Auskunft bei einem

schon wert sein!

Gruß

dafy

Ist alles aus dem Grundbuch ersichtlich und nicht geheim. Wenn man damit nicht umgehen kann, Anwalt oder Notar fragen.

Gruß
Tom

moment Mal bitte, Tom bist du Anwalt od. Notar?
(weil der jetzige Besitzer geht davon aus, dass die alte Dame/Oma welche da weiterhin in einem Zimmer wohnen bleibt auch deren Pflegeaufwand Ausgedinge genannt von Betrag x pro Tag, was einen erheblichen Betrag y pro Monat ergibt ab Erwerb auch noch zu tragen hat, das Gericht (sprich Richter) hat jetzt mir bei persönlicher Besprechung 3x widerholt (mündlich ohne Zeugen) zugesichert, dass dem nicht so ist.
Kann deine Antwort (noch) nicht ganz nachvollziehen.
bitte ggf. um kurze Erklärung wie du darauf kommst dass das Grundbuch da was sagt, die Frau ist doch kein Posten aller Kredit u. muss ja auch weiterhin versorgt werden. (Nur wer ist dann jetzt ab dem Erwerb zuständig?.. wie gesagt möchte mir dies zusichern lassen…)