Österreich Stipendium/Arbeitslosengeld

Hallo,

ich habe mit 02.08 inskribiert, war aber bis 30.09 Arbeitslos gemeldet, ich habe damit gerechnet dass ich bis zum 1.10 keine Auszahlung erhalte, nun habe ich aber Studienbeihilfe für 09/17 und 10/17 erhalten.
Muss ich etwas zurückzahlen oder wie verträgt sich das? Die erste Vorlesung hat ja erst am 1.10 begonnen.

Mit freundlichen Grüßen

Gil

Hi!

Ich würde damit rechnen, das Arbeitslosengeld für September zurückzuzahlen, wahrscheinlich hat das Semester am 1.09. begonnen, auch wenn die Vorlesungen am 2.10. angefangen haben (1.10. war Sonntag, da wird’s kaum Vorlesungen gegeben haben, auch nicht in Österreich!). Keine Ahnung, ob das Arbeitsamt bei euch auch so heißt, frag einfach dort nach, wie es sich damit verhält.

Gruß
Christa

Hi!

Nöp, Semesterbeginn ist österreichweit der 2.10.2017 gewesen.

Zum eigentlichen Thema: Stipendium und Arbeitslosengeld widersprechen sich zuerst mal nicht, wobei du ja im September dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden wärst, und ab Oktober bist du ja eh nimmer als „Arbeitssuchend“ gemeldet. Das mal zum Arbeitslosengeld, das steht dir auf alle Fälle zu.

Wie es sich mit dem Stipendium verhält, sollte eigentlich beim Antrag bzw. in den Unterlagen für das Stipendium festgehalten sein.

Aber es wird doch auf deiner Uni irgendwo eine Studienberatungsstelle geben, die sollten darüber wesentlich mehr bescheid wissen.

Grüße,
Tomh

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Ich hatte 1.09. angenommen, weil er geschrieben hat, dass er für September und Oktober diese Studienbeihilfe bekommen hat.