Hallo,
ich habe mit 02.08 inskribiert, war aber bis 30.09 Arbeitslos gemeldet, ich habe damit gerechnet dass ich bis zum 1.10 keine Auszahlung erhalte, nun habe ich aber Studienbeihilfe für 09/17 und 10/17 erhalten.
Muss ich etwas zurückzahlen oder wie verträgt sich das? Die erste Vorlesung hat ja erst am 1.10 begonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Gil