Wir räumen die Wohnung meiner Schwiegermutter aus und ihr Mietvertag ist aus DDR-Zeiten von 1964 (also 50 Jahre alt).Im Mietvertrag sind keinerlei Hinweise auf besondere Mängelbeseitgung oder Reparaturen usw. der Wohnung. Der jetztige Vermieter verlangt das das Linolium ohne Kleberückstände übergeben wird, das alleBohrlöcher zugemacht werden,Alle Türen ohne Kratzer und Beschädigungen sind und die Tapete im guten Zustand ist. Nun meine Frage,ist das so rechtens oder reicht es wenn die Wohnung besenrein übergeben wird.Da keine Klauseln im Mietvertrag enthalten sind.
Im Mietvertag steht: Bei Beendigung des Mietverhältnisses gibt der Mieter die Wohnung mit Zubehör sauber und mit sämtlichen Schlüsseln zurück.
Hallo!
Es gelten die alten DDR-Verträge unverändert weiter.
Hier etwas Info: http://www.klasen-hennings.de/mietrecht-fachanwalt-b…
MfG
duck313
Hallo,
Es gelten die alten DDR-Verträge unverändert weiter.
In meinem steht, sinngemäß:
So zurückgeben wie übernommen.
Ich werde mit beim Auszug also einen Vorschlaghammer organisieren müssen!
MfG Frank