Liebe/-r Experte/-in,
Mein Freund hat vor 7 Jahren „arbeitsbedingte Rechtstreitigkeiten“
mit seinem ehemaligen Arbeitgeber begonnen. Es wurden
Vergleichszahlungen vereinbart…durch diese Zahlungen hatte er
seinerzeit erhebliche Eheprobleme etc bekommen.
Nun (Jahre 2012) ist er damit gefangen die Vergangenheit
aufzuarbeiten!!
Er hat versucht die Vergleichszahlungen in den Steuererkärungen ab
2005 anzugeben.
Das FA teilt ihm eine Ablehnung mit, da er grob fahrlässig usw.
gehandelt habe.
Wie kann er den Einspruch begründen, um eine Chance auf Anerkennung
zu haben.
Er bittet um eure Hilfe
Gruß
tetris