§ 173

Liebe/-r Experte/-in,
Mein Freund hat vor 7 Jahren „arbeitsbedingte Rechtstreitigkeiten“
mit seinem ehemaligen Arbeitgeber begonnen. Es wurden
Vergleichszahlungen vereinbart…durch diese Zahlungen hatte er
seinerzeit erhebliche Eheprobleme etc bekommen.
Nun (Jahre 2012) ist er damit gefangen die Vergangenheit
aufzuarbeiten!!
Er hat versucht die Vergleichszahlungen in den Steuererkärungen ab
2005 anzugeben.
Das FA teilt ihm eine Ablehnung mit, da er grob fahrlässig usw.
gehandelt habe.
Wie kann er den Einspruch begründen, um eine Chance auf Anerkennung
zu haben.
Er bittet um eure Hilfe

Gruß

tetris

Sorry da bin ich leider nicht im Thema.

Naja zunächst wird das Finanzamt sich auch Fragen: Warum hat er durch die Vergleichszahlungen Eheprobleme bekommen?? Das Problem ist

Liebe/-r Experte/-in,
Mein Freund hat vor 7 Jahren „arbeitsbedingte
Rechtstreitigkeiten“
mit seinem ehemaligen Arbeitgeber begonnen. Es wurden
Vergleichszahlungen vereinbart…durch diese Zahlungen hatte er Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit. Eine Neue Tatsache liegt zu dem Zeitpunkt vor, in dem die Vergleichszahlungen für diesen Zeitraum eingegangen sind, sofern der Freund die Einkommensteuererklärung für 2005 schon abgegeben hatte, Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht der Fall war und er jetzt erst die Einkommensteuererklärung 2005 erstellt hat, weil er gehört hat, dass sich der Lohnsteuerjahresausgleich bei Einmalzahlungen lohnen würde. So ist es richtig. Jedoch ist die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer 2005 schon mit dem 31.12.2010 abgelaufen, da vermutlich keine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegt. Wird da wohl keine Möglichkeit bestehen diese Veranlagung noch durchzubekommen. Es sei denn er war die letzten 3 Jahre durch Krankheit nachweisbar verhindert. Ansonsten besteht da keine möglichkeit.
er
seinerzeit erhebliche Eheprobleme etc bekommen.
Nun (Jahre 2012) ist er damit gefangen die Vergangenheit
aufzuarbeiten!!
Er hat versucht die Vergleichszahlungen in den
Steuererkärungen ab
2005 anzugeben.
Das FA teilt ihm eine Ablehnung mit, da er grob fahrlässig
usw.
gehandelt habe.
Wie kann er den Einspruch begründen, um eine Chance auf
Anerkennung
zu haben.
Er bittet um eure Hilfe

Gruß

tetris

Sorry mein text wurde nicht komplett dargestellt daher auf ein neues:

Das FA wird zunächst fragen: Warum Eheprobleme wenn es zusätzliches Geld gibt?

Aber das beiseite:
Eine Neue Tatsache ist hier nicht bekannt, da vermutlich erst jetzt die Erklärung für 2005 abgegeben wurde und daher keine Veranlagung mehr möglich ist. Denn die Festsetzungfrist für die Einkommensteuer beträgt 4 Jahre heißt. Für 2005 wäre die Frist am 31.12.2010 abgelaufen.
anders würde sich der Fall lagern, wenn 2005 zum Zeitpunkt der vergleichszahlung schon abgeschlossen war und diese zahlung in 2005 gehört. Dann könnte man mit dem 173 Argumentieren, allerdings auch nicht unbegrenzt. Die Einnahmen würde das Finanzamt komplett ansetzen aber keine Werbungskosten. Da beim 173 für die Einnahmen die Frage ob Schuldhaftes Handeln egal ist, für die Ausgaben darf kein schuldhaftes handeln vorliegen. Man könnte dann nur mit dem 177 Argumentieren, das klappt dann auch. Jedoch in diesem Fall würde ich sagen, da geht nichts mehr.

Aus meiner Sicht wird die Begründung nicht leicht werden, da ich davon ausgehe, dass die Steuerbescheid endgültig sind. Es bestünde evtl. die Chance mit der Wiedereinsetzung in vorherigen Stand, dies müsste aber genauer am Sachverhalt geprüft werden, dazu sind die Sachverhaltschilderung meiner Meinung nicht ausreichend. Evtl. ist es einfacher einen Steuerberater vor Ort aufzusuchen und die Angelegenheit zu besprechen.

Gruss

Sven

Hierzu kann ich leider nichts sagen.

Liebe Tetris,

wenn sich der Fall so darstellt wie du Ihn beschreibst, empfehle ich euch dringend einen Steuerberater mit ins Boot zu nehmen.

Lieben Gru?

Hallo!
Die Sache ist leider nicht mein Expertengebiet.