Moin moin,
weiss zufällig jemand was bei den Banken, Sparkassen
sich hinter dem § 19 verbirgt ?
Danke.
Moin moin,
weiss zufällig jemand was bei den Banken, Sparkassen
sich hinter dem § 19 verbirgt ?
Danke.
weiss zufällig jemand was bei den Banken, Sparkassen sich hinter dem § 19 verbirgt ?
Verrätst Du uns noch, aus welchem der paar Gesetze, die wir in D haben, dieser Paragraph ist ?
Umsatzsteuer?
Einkommensteuer?
Schuhbesohlungssgesetz?
das muß in das Gebiet Abbuchung von Vorderungen, Zahlungsverkehr im weiteren Sinn, ich tappe da etwas im Dunkeln.
Auf jeden Fall hat die Bank das Konto gekündigt.
das muß in das Gebiet Abbuchung von Vorderungen,
Zahlungsverkehr im weiteren Sinn, ich tappe da etwas im
Dunkeln.
Auf jeden Fall hat die Bank das Konto gekündigt.
Ganz ehrlich: Wenn Du nicht mal in der Lage bist, auf dem Kündigungsschreiben nachzuschauen, welches Gesetz zusammen mit dem genannten §19 im Kündigungsschreiben steht (z.B. das GWG), sollte das Dir zu denken geben.
Ich tippe übrigens auf kein Gesetz, sondern auf §19 der AGB’s der Bank . Sofern das stimmt, dann suche mal auf der Bankhomepage die AGB’s, und deren Paragraph §19.
Falls Du Probleme hast, ein neues Konto zu bekommen: Die Schwäbische Bank gibt jedem ab 18 und mit deutschem Wohnsitz ein einfaches Konto nur für Überweisungen in beide Richtungen, + MasterCqard zum Abheben und Bezahlen (google nach Global MasterCard).
Hallo,
in Nr. 19 der AGB der Banken sind die Kündigungen geregelt.
Danke !
Alle Klarheiten beseitigt.
(und das obwohl die Frage nicht astrein war. Nochmals Danke.)
Es könnte sich um einen Artikel in den AGB handeln. diese bekommt jeder Kunde bei Kontoeröffnung ausgehändigt. Evtl auch auf der Internetseite der Bank einzusehen.