Hallo Anja!
Sorry - hatte die Anfrage wohl übersehen.
Was ist das mit den 400€? Ein Minijob? Eine Selbständigkeit? Schwarzarbeit???
Wenn es sich um einen Minijob handelt - was heißt es liegt ein Angestelltenverhältnis vor und der Arbeitgeber zahlt pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherung an die Bundesknappschaft - werden Sie (zumindest auf den Minijob) keine Steuern nachzahlen müssen. Diese Arbeitsverhältnisse sind und bleiben steuerfrei und müssen auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Selbständigkeit, also Arbeit auf eigenes Risiko und eigene Rechnung, ist immer voll steuerpflichtig, also wird auf diese Einkünfte mit Sicherheit Steuer entfallen.
Schwarzarbeit: Finger weg, wenn das Finanzamt draufkommt wirds richtig teuer. Steuern voll nachzahlen plus ein Bußgeld-, im schlimmsten Fall Strafverfahren. Es gibt immer unwahrscheinlich schlaue Leute, die meinen, sie könnten garnicht erwischt werden. Stimmt nicht, der Teufel ist ein Eichhörnchen und es kann auf gut Deutsch saudumm laufen und das Finanzamt hat Sie am Wickel.
Ob Sie generell Steuern nachzahlen müssen kann ich nicht sagen, bei Steuerklassen III/V ist eine Nachzahlung, auch wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, durchaus üblich. Da sich das Kind in den meisten Fällen nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer auswirkt, spielt es im Rahmen der Steuerfestsetzung kaum eine Rolle.
Im Übrigen empfehle ich, Beiträge vor dem Abschicken noch einmal durchzulesen. Ihr Beitrag enthält einige Lücken, was der Verständlichkeit (und damit auch der Möglichkeit, die Frage vernünftig zu beantworten) sehr abträglich ist.
Gruß,
rosaSchaf