400 €

Liebe/-r Experte/-in,
Freunde sprachen mich auf meinen 400 € an, dass ich ja ordentlich Steuern nachzahlen muss. Ist das so?

Ich verdiene sonst nichts, bekomme auch kein vom Amt. Mein Mann hat LSK 3 und ich 5, wir haben 1 Kind. Krankenversichert bin ich über die Familienversicherung von meinem Mann.

Muss ich nächstes Jahr Steuern nachzahlen?

Hallo,

normalerweise nicht.
Ich gehe davon aus, dass du vom Arbeitgeber regulär als Mini-Jobber angemeldet bist. In dem Fall führt der Arbeitgeber alle deine Abgaben bereits während des Jahres an die Bundesknappschaft ab und der 400€-Job ist in deiner Steuererklärung nicht mehr anzugeben.

Gruß
Lawrence

vielen Dank.

Hallo,

normalerweise nicht.
Ich gehe davon aus, dass du vom Arbeitgeber regulär als
Mini-Jobber angemeldet bist. In dem Fall führt der Arbeitgeber
alle deine Abgaben bereits während des Jahres an die
Bundesknappschaft ab und der 400€-Job ist in deiner
Steuererklärung nicht mehr anzugeben.

Gruß
Lawrence

Hallo Anja,

wenn es ein Aushilfsjob ist, keine Steuer!!

Vuiele Grüße

T1

Guten Abend, ich gehe davon aus, dass es sich um einen sogenannten Minijob handelt(400€). Ist das so? Dann kann man entweder auf Steuerkarte arbeiten oder dieser Job wird pauschal versteuert. Sollte es auf Steuerkarte erfolgen und der Ehemann hat ein gutes Einkommen, muss man mit einer Einkommensteuer-Nachzahlung rechnen. Es gibt über die Internetseite des Finanzamtes Möglichkeiten, dass zu überrechnen. Eventuell mit dem AG reden, das der Job pauschal versteuert wird. Schönen Abend wünscht P.D.

Vielen Dank

Hallo Anja,

keine Angst, den 400,- EURO-Job brauchst du in eurer Steuererklärung nicht anzugeben. Ich nehme mal stark an, dass du nicht auf Lohnsteuerkarte arbeitest, sondern der Minijob von deinem Arbeitgeber pauschal versteuert wird (du also 400 Brutto = Netto hast)?..
Dann ist nur der Verdienst deines Mannes anzugeben.

MfG Corinna

Dankeschön.

Hallo Anja!

Sorry - hatte die Anfrage wohl übersehen.

Was ist das mit den 400€? Ein Minijob? Eine Selbständigkeit? Schwarzarbeit???

Wenn es sich um einen Minijob handelt - was heißt es liegt ein Angestelltenverhältnis vor und der Arbeitgeber zahlt pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherung an die Bundesknappschaft - werden Sie (zumindest auf den Minijob) keine Steuern nachzahlen müssen. Diese Arbeitsverhältnisse sind und bleiben steuerfrei und müssen auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Selbständigkeit, also Arbeit auf eigenes Risiko und eigene Rechnung, ist immer voll steuerpflichtig, also wird auf diese Einkünfte mit Sicherheit Steuer entfallen.

Schwarzarbeit: Finger weg, wenn das Finanzamt draufkommt wirds richtig teuer. Steuern voll nachzahlen plus ein Bußgeld-, im schlimmsten Fall Strafverfahren. Es gibt immer unwahrscheinlich schlaue Leute, die meinen, sie könnten garnicht erwischt werden. Stimmt nicht, der Teufel ist ein Eichhörnchen und es kann auf gut Deutsch saudumm laufen und das Finanzamt hat Sie am Wickel.

Ob Sie generell Steuern nachzahlen müssen kann ich nicht sagen, bei Steuerklassen III/V ist eine Nachzahlung, auch wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, durchaus üblich. Da sich das Kind in den meisten Fällen nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer auswirkt, spielt es im Rahmen der Steuerfestsetzung kaum eine Rolle.

Im Übrigen empfehle ich, Beiträge vor dem Abschicken noch einmal durchzulesen. Ihr Beitrag enthält einige Lücken, was der Verständlichkeit (und damit auch der Möglichkeit, die Frage vernünftig zu beantworten) sehr abträglich ist.

Gruß,
rosaSchaf

Hallo,
danke für die Antwort.

Was für Infos fehlen Ihnen denn noch?

„Ob Sie generell Steuern nachzahlen müssen kann ich nicht sagen, bei Steuerklassen III/V ist eine Nachzahlung, auch wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, durchaus üblich.“
Wir hatten noch nie eine Steuernachzahlung sondern haben immer noch ordentlich was zurück bekommen.

Es ist ein Minijob. Ich ging davon aus, dass das jeder weiß, wenn man von einem 400€-Job spricht.

Mich würde noch interessieren, ob ich den PC, den ich für diesen Job anschaffen musste, von der Steuer absetzen kann. Es war eine Heimarbeit, befristet auf 3 Monate. Der PC war nötig, da ich keinen zu Hause hatte und ein spezielles Grafikprogramm und eine Software nötig waren. Dies gibt es nicht auf dem Gebrauchtmarkt. Das AA zwang mich aber diese Stelle anzunehmen, finanziell habe ich in den 3 Monaten 250 € übrig gehabt, nach den Ausgaben von PC und Sprit.Aber das ist dem AA egal.

Viele Grüße aus Thüringen
Anja

Hallo Anja,
bis 400 Euro bis Du geringfügig beschäftigt und kannst ohne Lohnsteuerkarte arbeiten. Dein Arbeitgeber muss dann lediglich 2% Pauschalsteuer und pauschale Sozialversicherungsbeiträge an die Minijobzentrale abführen- damit hat sich für Dich alles erledigt.
Gruss
Frank