Hallo Wissende in Sachen Recht,
wie wird die Fundstelle im Bundesgesetzblatt korrekt abgekürzt?
Als Beispiel hätte ich das Bundesgesetzblatt Nr. 17 vom 23. März 2005 mit der Nummer G5702, Text ab Seite 762:
Also BGBL …
Danke
Gerhard
Hallo Wissende in Sachen Recht,
wie wird die Fundstelle im Bundesgesetzblatt korrekt abgekürzt?
Als Beispiel hätte ich das Bundesgesetzblatt Nr. 17 vom 23. März 2005 mit der Nummer G5702, Text ab Seite 762:
Also BGBL …
Danke
Gerhard
Zusatz
Hallo,
noch ein Zusatz, die Fundstelle befindet sich im „Teil 1“ des BGBL.
Gerhard
Hallo!
Es handelt sich um das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 16. März 2005 (BGBl I S. 762).
Die Jahreszahl steht grundsätzlich schon in der Gesetzesbezeichnung, die Heftnummer ist vollkommen irrelevant und das „L“ im Blatt ist klein.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es handelt sich um das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom
16. März 2005 (BGBl I S. 762).
Das weiß ich, drum war’s ja mein Beispiel.
Die Jahreszahl steht grundsätzlich schon in der
Gesetzesbezeichnung, die Heftnummer ist vollkommen irrelevant
und das „L“ im Blatt ist klein.
Mit geht’s darum, wie ich die Fundstelle (!) korrekt zitiere. Wie ich das Gesetz (also den Text selbst) zitiere weiß ich, aber wie verfahre ich bei der Fundstelle:
oder wie? Oder gibt es keine Regelung? Kann ich mir nicht vorstellen…
Gerhard
Hallo?
Es handelt sich um das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom
16. März 2005 (BGBl I S. 762).Mit geht’s darum, wie ich die Fundstelle (!) korrekt zitiere.
Einfach genau so, wie ich es oben getan habe! „Nr. 17“ ist nach wie vor irrelevant (die Jahrgänge werden durchgehend paginiert), und „G6720“, was soll das sein? Probleme könnte es allenfalls geben, wenn nicht irgendwo die Jahreszahl auftaucht. Dann wäre mein Vorschlag „BGBl I (2005) S. 362“.
Hallo,
(jetzt wurde mein sorgfältiger Antwortartikel ein Opfer deiner Artikellöschung 
Es handelt sich um das Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom
16. März 2005 (BGBl I S. 762).Mit geht’s darum, wie ich die Fundstelle (!) korrekt zitiere.
Einfach genau so, wie ich es oben getan habe! „Nr. 17“ ist
nach wie vor irrelevant (die Jahrgänge werden durchgehend
paginiert),
aha, ok, das ist mir neu,
und „G6720“, was soll das sein?
keine Ahnung, steht eben auf dem Deckblatt/Inhaltsverzeichnis dieser Ausgabe drauf
Probleme könnte es
allenfalls geben, wenn nicht irgendwo die Jahreszahl
auftaucht. Dann wäre mein Vorschlag „BGBl I (2005) S. 362“.
Ok, diese Version ist mir dann einleuchtend, damit wüßte ich, wie ich suchen muß.
Danke!
Gerhard
danke
Hallo,
danke für deinen link.
Gerhard