Outsourcing Indien

Hallo,

ich habe ein Projekt für ein Unternehmen übernommen und komme nicht weiter. Darf ich rechtlich gesehen dass Projekt einfach einem Entwickler zb in Indien übertragen mit allen Zugangsdaten für den Server etc ohne dass der Kunde davon weiß?

ganz sicher nicht!!!

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Der Kunde muss zumindest wissen, dass seine Daten weitergegeben werden können, zu welchem Zweck das geschieht, welche Auskunftsrechte er hat, …
Zudem darf der Kunde dir seine Daten nicht unter dem Vorbehalt gegeben haben, dass du diese nicht weitergeben darfst.

Wenn du also in AGB, die wirksamer Bestandteil dieses Vertrages geworden sind, dir das Recht einräumst, dass du Daten, auch Zugangsdaten, an Subunternehmer weitergeben darfst und eine Individualabsprache oder einseitige Willenserklärung des Kunden nicht davon abweicht, dann könntest du dir überlegen, ob du einen Datenverarbeitungsvertrag mit dem Subunternehmer eingehst, der dir und somit dem Kunden einen umfassenden Schutz seiner Daten garantiert.

Sollte dein Kunde dann tatsächlich übersehen haben, dass du einem Subunternehmer / Auftragsdatenverarbeiter seine Daten anvertrauen darfst, dann musst du das deinem Kunden auch nicht mitteilen, solange er nicht explizit danach fragt.

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Aber ist dies nicht ein ganz normaler Vertrag mit einem Subuntetnehmen +

Du gibst Daten des Kunden weiter. Da muss er zuvor zugestimmt haben.

Ich habe gar keine AGBs auf meiner Homepage. Auch keinen Hinweis darauf in meinem Angebot oder meiner Homepage.

Dementsprechend ist dies doch eine Lücke u der Kunde hat kein Recht dagegen zu klagen, oder? So lange kein Schaden entsteht?

Was kann nun im schlimmsten Fall passieren? Der Kunde hat davon mitbekommen und möchte sein angezahltes Geld zurück.

Ganz einfach: dann gilt das Gesetz!

Ja, eine ganz große, und zwar in deinem Wissen. Die solltest du schnellstens füllen, bevor noch mehr Schaden entsteht.

Oder.

Entweder gibst du ihm das zurück, oder du lässt es darauf ankommen (und rechnest mit einem möglicherweise noch höheren Schaden).

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Du hast persönliche, geheime Daten weiter gegeben. Das ist ein ganz krasser Verstoße gegen alle Datenschutzgesetze. Ich verlink dir mal eins davon:
https://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html
Und dann solltest du vor weiteren Outsourcing-Experoimenten mal ganz dringend einen Lehrgang über die DSGVO machen.
https://dejure.org/gesetze/DSGVO

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Ohne dies hast du genau gar kein Recht, Daten des Kunden weiterzuleiten.

Deine Homepage solltest du umgehend abschalten. Dann erst wieder aktivieren, wenn du sie rechtskonform gestaltet hast.

Verstöße gegen Informationspflichten können teure Abmahnungen auslösen!

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AGB haben mit Informationspflichten erstmal nichts zu tun. Wie ich weiter oben schrieb, wenn man keine AGB hat, gilt einfach das Gesetz. Nachzulesen z. B. hier.

Bei der vom UP bisher an den Tag gelegten Naivität darf man allerdings tatsächlich befürchten, dass auch die Informationspflichten nicht erfüllt sind.

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So war es auch gemeint. Ich habe auch keine AGB auf meiner gewerblichen Hompage, aber ein rechtssicheres Impressum und eine korrekte, regelmäßig aktualisierte Datenschutzerklärung.

…die man übrigens gar nicht braucht, wenn man keine Daten sammelt.