Guten Morgen,
wir sind ein gemeinnütziger Verein im Bereich Weiterbildung und haben unsere erste 1 Euro-Kraft.
Nun habe ich durch Zufall vor kurzem im Fernsehen gesehen, dass man eine „Overheadpauschale“ erstattet bekommen kann.
Ich habe gegooglet, aber nicht viele Infos über diese Overheadpauschale gefunden. Deshalb habe ich bei unserer Agentur für Arbeit angerufen, die darüber nichts wissen und mich an das Amt für Arbeit und Soziales verwiesen haben. Über diese Stelle habe ich unsere 1 Euro Kraft bekommen.
Auch dort hiess es aber, dass „Kopfpauschalen“ nicht gezahlt werden.
Ist das vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden? Ich habe den Eindruck, dass mir niemand so richtig Auskunft erteilen möchte…
Können Sie weiter helfen?
Vielen Dank!
Gruss
Heike Glänzer