Overheadpauschale für 1 Euro-Jobber

Guten Morgen,

wir sind ein gemeinnütziger Verein im Bereich Weiterbildung und haben unsere erste 1 Euro-Kraft.

Nun habe ich durch Zufall vor kurzem im Fernsehen gesehen, dass man eine „Overheadpauschale“ erstattet bekommen kann.

Ich habe gegooglet, aber nicht viele Infos über diese Overheadpauschale gefunden. Deshalb habe ich bei unserer Agentur für Arbeit angerufen, die darüber nichts wissen und mich an das Amt für Arbeit und Soziales verwiesen haben. Über diese Stelle habe ich unsere 1 Euro Kraft bekommen.

Auch dort hiess es aber, dass „Kopfpauschalen“ nicht gezahlt werden.

Ist das vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden? Ich habe den Eindruck, dass mir niemand so richtig Auskunft erteilen möchte…

Können Sie weiter helfen?

Vielen Dank!

Gruss
Heike Glänzer

Rückfrage
Hallo,

„Overheadpauschale“

ich kann mir nicht im geringsten vorstellen, was das sein sollte. Ich kenne nur einen Overheadprojektor, aber dafür gibt es wohl keine Pauschale. Kannst Du evt mal genauer erklären, was Du darunter verstehst?
Gruß
Axel

Hi Axel,

bei uns im Unternehmen sind Overheadkosten alle Allgemeinkosten des Unternehmens. Wenn also ein Auftrag kalkuliert wird, müssen die Kosten die das Unternehmen immer hat (also so profane Dinge wie Miete, Strom etc. etc.) immer in einem prozentualen Anteil in die Kalkulation mit einfließen.

Ich nehme an, das hier die Hoffnung besteht, dass auch hier ein prozentualer Anteil dieser Overheadkosten pauschal für einen 1-Euro-Jobber mit abgegolten werden.

Gruß
Nita

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich frage jetzt auch nochmal nach, ich verstehe nämlich (auch?) immer noch nicht.

Ihr kalkuliert allgemeine Kosten, die nicht direkt dem Auftrag zuzuordnen sind mit einer Pauschale. Soweit verstehe ich das. Nun ist mir aber unklar, wie da der 1-EUR-Jobber ins Spiel kommt. Tragt Ihr Kosten für diese Arbeitskraft?

Ich will jetzt gar nicht den Sinn bzw. Unsinn dieser Jobber-Geschichte diskutieren, ich versteh nur einfach den Vorgang nicht.

Gruß
P

Hi Axel,

bei uns im Unternehmen sind Overheadkosten alle
Allgemeinkosten des Unternehmens. Wenn also ein Auftrag
kalkuliert wird, müssen die Kosten die das Unternehmen immer
hat (also so profane Dinge wie Miete, Strom etc. etc.) immer
in einem prozentualen Anteil in die Kalkulation mit
einfließen.

Ich nehme an, das hier die Hoffnung besteht, dass auch hier
ein prozentualer Anteil dieser Overheadkosten pauschal für
einen 1-Euro-Jobber mit abgegolten werden.

Gruß
Nita

Ich frage jetzt auch nochmal nach, ich verstehe nämlich
(auch?) immer noch nicht.

Ihr kalkuliert allgemeine Kosten, die nicht direkt dem Auftrag
zuzuordnen sind mit einer Pauschale. Soweit verstehe ich das.
Nun ist mir aber unklar, wie da der 1-EUR-Jobber ins Spiel
kommt. Tragt Ihr Kosten für diese Arbeitskraft?

Ich will jetzt gar nicht den Sinn bzw. Unsinn dieser
Jobber-Geschichte diskutieren, ich versteh nur einfach den
Vorgang nicht.

Gruß
P

Hallo Pat,

stopp, stopp! Ich habe hier nur erklärt, was m.E. Overheads sind! Ich habe dazu gesagt, das der Ursprungsposter irgendwo gehört hat, dass irgendwer eine Overheadpauschale für 1-Euro-Jobber ausgibt. Ob dies tatsächlich so ist, weiss ich leider gar nicht und habe mich deswegen dazu auch nicht geäußert.

Wie der 1-Euro-Jobber ins Spiel kommt, weiss ich auch nicht. Das erklärt auch der Ursprungsposter ja gar nicht.

Deswegen: Overheads sind m.E. die Allgemeinkosten eines Unternehmens. Punkt und aus meiner Durchsage.

Gruß
Nita

Hallo,

„Overheadpauschale“

ich kann mir nicht im geringsten vorstellen, was das sein
sollte.

Ich denke es ist ein Versuch, mit einem Wort gleich die deutsche und die englische Sprache zu vergewaltigen.

Frank

Hallo,
warum hängen hier sich alle an einem Wort auf?

Gemeint sind Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II - im Sprachgebrauch der BA ‚Zusatzjobs‘.

Aus der Arbeitshilfe der BA zu § 16 SGB II:

>>Zitat Beginn
(5) Der Förderumfang ist gesetzlich nicht vorgegeben. Die monatliche Förderung an den
Träger kann neben der Mehraufwandsentschädigung für die Teilnehmer auch eine Maßnahmekostenpauschale
umfassen und ist zweckentsprechend zu verwenden.
a) Maßnahmekostenpauschale für den Träger:
Mit dieser spezifisch festlegbaren monatlichen Kostenpauschale je besetztem Teilnahmeplatz
kann der entstandene Aufwand des Trägers für die Maßnahmedurchführung (z. B. Personal,
Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung, Qualifizierung, Arbeitskleidung, Sachkosten,
sonstiger Overhead) abgedeckt werden.
Die Festlegung der Höhe der Pauschale soll differenziert und einzelfallspezifisch bezogen
auf das jeweilige Zusatzjob-Konzept erfolgen.
Über die Maßnahmekostenpauschale hinaus sollten keine weiteren Leistungen an den Träger
erbracht werden.

Folgende Buchungsstellen sind zu verwenden:
• 0912 / 686 18 / 01 Zusatzjobs – Maßnahmekosten
Zitat Ende

Hallo!

Wenn im Sprachgebrauch daraus eine Overheadpauschale wird,
liegt das an der schludrigen Sprache unserer Medien und nicht
an der Fragestellerin!

Na aber wenn selbst das Ministerium oder wer immer diese Arbeitsanweisung verfasst hat, das Wort Overhead gebraucht, dann braucht man sich ja nicht wundern, wenn so ein Mist dabei herauskommt. Aber es scheint ja mittlerweile auch kaum noch möglich zu sein, irgendeinen Text in deutscher Sprache zu verfassen. Es zeugt einfach von schlechtem Stil! Fremdwörter sind da in Ordnung, wo es keine genaue deutsche Entsprechung gibt, das gleiche gilt für Wörter aus anderen Sprachen. Die Flucht in fremde Sprachen ist kein Zeichen von Bildung, sondern im Gegenteil, sie zeigt, dass der Verfasser des Textes nicht genügend Zeit oder Lust hatte, den Text in deutscher Sprache verständlich zu verfassen.

Frank

Hallo,

gegoogelt: http://www.zuv.unibas.ch/euresearch/CMandOverhead.html

Gruß
Otto

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]