Hallo Der_Franke,
du redest von zwei verschiedenen Dingen: Burka und Burkini.
Ein feiner, aber gravierender Unterschied. Ich sehe keinen
Widerspruch in den Urteilen.
Burka und Burkini, beide sind nichts weiter als die absurde, stoffgewordene Idee eines irren Beduinen von vor knapp 1400 Jahren, dass ein Frauenkörper in der Öffentlichkeit komplett zu verhüllen sei, weil Männer so triebgesteuerte Wesen seien, dass sie sonst nicht anders könnten, als über ihn herzufallen.
Für so einen Quatsch sollte es in diesem Jahrtausend und zumal in Europa keinen Platz mehr geben.
Im liberalen Holland ist man da weiter und auch eher bereit, für die Verteidigung von Freiheitsrechten wie der Gleichberechtigung der Geschlechter, die über die Jahrtausende mühsam erkämpften wurden, auch mal einen Konflikt auszutragen:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/316/434064/text/
Der feine Unterschied zwischen den beiden „Urteilen” in NRW besteht darin, dass in ersterem Fall eine 18-Jährige freiwillig „den Schleier nahm” und sie deshalb zu Recht vom Unterricht an der öffentlichen Schule ausgeschlossen wurde, während im zweiten Fall einem siebenjährigen Mädchen von einem Gericht eine peinliche Badebekleidung aufgenötigt werden soll, obwohl noch nicht einmal feststeht, ob es sich bei dieser Grundschülerin überhaupt um eine Muslimin handelt, denn uneingeschränkt religionsmündig wird man hierzulande ja erst mit vierzehn.
http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndig#De…
Gruß Gernot