OVG verurteilt Mädchen zu Schwimmen im Burkini

Hallo an alle!

Ja geht’s denn noch?!

Während noch vor drei Jahren eine 18-jährige Schülerin wegen Tragens einer Burka in NRW zu Recht der Schule verwiesen wurde, verurteilt ein Oberverwaltungsgericht desselben Bundeslandes eine Siebenjährige nun zum Tragen einer ebensolchen im Schwimmunterricht!

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,413732,00…
http://www.sueddeutsche.de/politik/752/469310/text/

Jetzt fehlt uns hierzulande eigentlich auch nur noch ein durchgeknallter Christenbischof, der sich vor lauter Sympathie und Respekt vor der befreundeten Religion für die Tolerierung der Scharia bei seinen Glaubensvettern ausspricht.

http://www.tagesschau.de/ausland/canterburyscharia2…

Wann weist man diese Irren endlich in die Schranken und macht mit einem eindeutigen Verbot des Tragens religiöser Symbole, so wie in unserem Nachbarland Frankreich klar und deutlich, dass alles, was das höhere Rechtsgut der Gleichberechtigung aller Menschen in Frage stellt, in unserem Land und zumal an öffentlichen Schulen keinen Platz hat?

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,324168,00…

Selbstverständlich haben auch hierzulande muslimische Schülerinnen an koedukativem Sportunterrricht teilzunehmen, und zwar auch gegen den Willen ihrer Eltern und ohne Burka!

Fundamentalchristen, die ihre Kinder vor der Kenntnis von so „verwerflichen” Fakten wie der Evolution bewahren wollen, dürfen hier auch nicht an Boden gewinnen.

http://www.ondamaris.de/?p=58

Alles andere wäre doch auch ein Verbrechen an den Kindern, oder was meint ihr!?

Gruß Gernot

Das ist noch besser als ein Fernbleiben vom Unterricht. Migranten fordern doch auch häufig Extrawürste, die andere nicht haben.

Hallo Gernot,

dein Titel ist ungenau und verfälscht die Sache! Das Gericht hat den Eltern verboten, die Tochter vom koedukativen Schwimmunterricht fernzuhalten. Dabei hat das Gericht er gestattet, die Tochter diese idiotische Burkina tragen zu lassen.

Den ersten Punkt finde ich gut, aber ich stimme mit dir überein, dass das Gericht noch weiter hätte gehen müssen und erklären, dass siebenjährige Mädchen in Deutschland verpflichtet sind, in zweckmäßiger Kleidung schwimmen zu lernen und zwar auch dann, wenn sie infolgedessen durch die lüsternen Blicke gleichaltriger Jungs aufs schändliche vergewaltigt werden…
Gruß!
Karl

Schwimmen im Burkini jetzt gesetzlich erlaubt
Hallo, Gernot

schau dir das Thema mal von einer anderen Seite an.
Schwimmerinnen im Burkini waren oft unerwünscht:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/316/434064/text/
„Kein Zutritt im „Burkini““

Mit diesem Urteil ist es den Menschen endlich erlaubt, mit mehr Stoff am Körper ins Schwimmbad zu gehen.

Gruß
karin

Hallo,

du redest von zwei verschiedenen Dingen: Burka und Burkini. Ein feiner, aber gravierender Unterschied. Ich sehe keinen Widerspruch in den Urteilen.

Gruß
Der Franke

Hi,

Mit diesem Urteil ist es den Menschen endlich erlaubt, mit
mehr Stoff am Körper ins Schwimmbad zu gehen.

eigentlich ist Kleiderschwimmen aber Teil einer (militärischen) Spezialausbildung.

Gruß
Torsten

Hiho,

Mit diesem Urteil ist es den Menschen endlich erlaubt, mit
mehr Stoff am Körper ins Schwimmbad zu gehen.

eigentlich ist Kleiderschwimmen aber Teil einer
(militärischen) Spezialausbildung.

oh, wenn ich jetzt schreiben würde, dass ich vor Jahren schon mal in baumwollener Jeans und T-Shirt (allerdings ohne Schuhe) in einem See geschwommen bin, könnte man mir Das dann als militärische Spezialausbildung (negativ) auslegen?

Gruß
karin

Hiho,

dass ich vor Jahren schon
mal in baumwollener Jeans und T-Shirt (allerdings ohne Schuhe)
in einem See geschwommen bin, könnte man mir Das dann als
militärische Spezialausbildung (negativ) auslegen?

das war ja freiwilig und ob es negativ ist, liegt ja im Auge des Betrachters :smile:

Gruß
Torsten

Hihoha,

dass ich vor Jahren schon
mal in baumwollener Jeans und T-Shirt (allerdings ohne Schuhe)
in einem See geschwommen bin, könnte man mir Das dann als
militärische Spezialausbildung (negativ) auslegen?

das war ja freiwilig

wie kommst du darauf?

und ob es negativ ist, liegt ja im Auge
des Betrachters :smile:

Es war stockdunkle Nacht.

Gruß
karin

Hallo Der_Franke,

du redest von zwei verschiedenen Dingen: Burka und Burkini.
Ein feiner, aber gravierender Unterschied. Ich sehe keinen
Widerspruch in den Urteilen.

Burka und Burkini, beide sind nichts weiter als die absurde, stoffgewordene Idee eines irren Beduinen von vor knapp 1400 Jahren, dass ein Frauenkörper in der Öffentlichkeit komplett zu verhüllen sei, weil Männer so triebgesteuerte Wesen seien, dass sie sonst nicht anders könnten, als über ihn herzufallen.

Für so einen Quatsch sollte es in diesem Jahrtausend und zumal in Europa keinen Platz mehr geben.

Im liberalen Holland ist man da weiter und auch eher bereit, für die Verteidigung von Freiheitsrechten wie der Gleichberechtigung der Geschlechter, die über die Jahrtausende mühsam erkämpften wurden, auch mal einen Konflikt auszutragen:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/316/434064/text/

Der feine Unterschied zwischen den beiden „Urteilen” in NRW besteht darin, dass in ersterem Fall eine 18-Jährige freiwillig „den Schleier nahm” und sie deshalb zu Recht vom Unterricht an der öffentlichen Schule ausgeschlossen wurde, während im zweiten Fall einem siebenjährigen Mädchen von einem Gericht eine peinliche Badebekleidung aufgenötigt werden soll, obwohl noch nicht einmal feststeht, ob es sich bei dieser Grundschülerin überhaupt um eine Muslimin handelt, denn uneingeschränkt religionsmündig wird man hierzulande ja erst mit vierzehn.

http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndig#De…

Gruß Gernot

Wie kommst du darauf?
Hallo Karin!

schau dir das Thema mal von einer anderen Seite an.
Schwimmerinnen im Burkini waren oft unerwünscht:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/316/434064/text/
„Kein Zutritt im „Burkini““

Ich glaube, wir haben eine sehr unterschiedliche Wahrnehmung, denn ich lese aus dem letzten Absatz des von dir verlinkten Artikels das genaue Gegenteil:

Die Haager Regierung beschloss kürzlich ein weitgehendes Burka-Verbot in der Öffentlichkeit. Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte und Lehrerinnen dürfen in den Niederlanden künftig keine das Gesicht verhüllenden Kleidungsstücke mehr tragen. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sie künftig verboten.

Ich würde mir wünschen, dass auch in Deutschland bald Regelungen getroffen werden, die es unterbinden , Frauen öffentlich so zur Schau zu stellen, als wären sie Menschen zweiter Klasse.

Gruß Gernot

Guten Morgen Gernot,

Der feine Unterschied zwischen den beiden
Urteilen” in NRW besteht darin, dass in ersterem Fall
eine 18-Jährige freiwillig „den Schleier nahm” und sie
deshalb zu Recht vom Unterricht an der öffentlichen Schule
ausgeschlossen wurde, während im zweiten Fall einem
siebenjährigen Mädchen von einem Gericht eine peinliche
Badebekleidung aufgenötigt werden soll, …

Die Gemeinsamkeit der Urteile besteht darin, dass gewisse Regeln und Prinzipien von allen einzuhalten sind. Und im Falle des Mädchens hat die Schulordnung nun mal den höheren Rang als „Persönliche oder Religionsfreiheit“.

obwohl noch nicht
einmal feststeht, ob es sich bei dieser Grundschülerin
überhaupt um eine Muslimin handelt, denn uneingeschränkt
religionsmündig wird man hierzulande ja erst mit vierzehn.

Solange sind eben die Eltern zuständig. Später müssen Kind und Eltern miteinander klar kommen. Auf die Schulordnung hat dies keinen Einfluss.

Wer weiß, vielleicht würde das Mädchen gerne im Bikini oder Badeanzug am Schwimmunterricht teilnehmen, sie darf nur nicht, weil die Eltern dagegen sind.

Gruß
Der Franke

Hallo Der_Franke!

Die Gemeinsamkeit der Urteile besteht darin, dass gewisse
Regeln und Prinzipien von allen einzuhalten sind. Und
im Falle des Mädchens hat die Schulordnung nun mal den höheren
Rang als „Persönliche oder Religionsfreiheit“.

obwohl noch nicht
einmal feststeht, ob es sich bei dieser Grundschülerin
überhaupt um eine Muslimin handelt, denn uneingeschränkt
religionsmündig wird man hierzulande ja erst mit vierzehn.

Solange sind eben die Eltern zuständig. Später müssen Kind und
Eltern miteinander klar kommen. Auf die Schulordnung hat dies
keinen Einfluss.

Wer weiß, vielleicht würde das Mädchen gerne im Bikini oder
Badeanzug am Schwimmunterricht teilnehmen, sie darf nur nicht,
weil die Eltern dagegen sind.

Dann bin ich sehr dafür, dass in die Schulordnung ein Passus aufgenommen wird, der das Tragen von Burkinis im Schwimmunterricht als frauen- und mädchenverachtend ausschließt.

Und dann soll das OVG noch einmal entscheiden, und zwar, dass das Mädchen in normaler Schwimmbekleidung am Schwimmunterrricht teilzunehmen hat!

Was für ein Zeichen wird auch sonst, auch gegenüber den nicht-muslimischen MitschülerInnen gesetzt, wenn es muslimischen Eltern -nur weil es sich um ein Mädchen handelt- gestattet wird, die Teilnahme am Schwimmunterricht oder an Ausflügen ins Landschulheim zu verbieten?

Was für ein Zeichen wird gesetzt, wenn man es Eltern zwar nicht gestattet, der Tochter den Schwimmunterricht vorzuenthalten, man ihnen aber gleichzeitig nahelegt , es in eine lächerliche, beim Schwimmen hinderliche Badebekleidung zu zwingen?

Was für einen Bärendienst erweist man dem Gedanken der Gleichberechtigung und letztlich auch der Toleranz, wenn Mitschüler mit ansehen müssen, wie ein Individuum nur aufgrund seines Alters und seines Geschlechts total fremdbestimmt wird?

Obwohl ich mir damals noch gar nicht über mein Schwulsein bewusst war, fühlte ich mich vor allem im Sportunterricht auch immer unwohl:

Das klingt vielleicht zunächst paradox, aber gerade die Sportarten, bei denen es zu Körperkontakten kam, waren mir sehr unangenehm. Gemeinschaftsumkleiden vor und nach nach dem Schwimmunterricht waren mir ein Gräuel (bevor ich später im Gegenteil in bewussten Phantasien darüber schwelgte), aber ich wurde wenigstens so behandelt wie alle anderen.

Gruß Gernot

Hm…

Was ist gegen Ganzkörperschwimmanzüge denn aus unserer abendländisch-christlich-aufklärerischen Kultursicht heraus einzuwenden?

http://www.3sat.de/imperia/md/images/nano/a_stuecke/…

http://blogs.diepresse.com/roller/kocinakommentiert/…

Frag ja nur mal…

Mike

Karin…bitte,hör doch auf mit diesem ständigen und immer wieder ständigen Sarkasmus,so nach dem Motte „Ich bin erstmal sowieso dagegen“.Es nervt wirklich langsam.

Gruß,David.

Hi!

Mit diesem Urteil ist es den Menschen endlich erlaubt, mit
mehr Stoff am Körper ins Schwimmbad zu gehen.

eigentlich ist Kleiderschwimmen aber Teil einer
(militärischen) Spezialausbildung.

Kleiderschwimmen ist ganz normaler Bestandteil der Ausbildung zum Rettungsschwimmer bei der DLRG (eine recht interessante Art des Schwimmens, insbesondere wenn man dann noch einen anderen voll bekleideten Schwimmer abschleppen muss :smile: ). Die Beschränkung auf das Militärische greift also nicht.

Grüße
Heinrich

Hi!

oh, wenn ich jetzt schreiben würde, dass ich vor Jahren schon
mal in baumwollener Jeans und T-Shirt (allerdings ohne Schuhe)
in einem See geschwommen bin, könnte man mir Das dann als
militärische Spezialausbildung (negativ) auslegen?

Na, was denn nun? Schreibst du oder schreibst du nicht? „schreiben würde“ - furchtbares Deutsch …

Und mit Kleidung schwimmen - das macht auch jeder DLRG-Schüler, der Rettungsschwimmer werden will. Und die DLRG ist nicht gerade der Kampfschwimmerverband der Bundesmarine.

Grüße
Heinrich

Was ist gegen Ganzkörperschwimmanzüge denn aus unserer
abendländisch-christlich-aufklärerischen Kultursicht heraus
einzuwenden?

Die Tatsache, dass ich im Stoff dieser Anzüge Bakterien breit machen, die zu entsprechender Zusatzchlorung des Wassers führen. Deswegen sind diese Burkinis, genauso wie jegliche andere Zusatzbekleidung in 99,9% aller deutschen Schwimmbäder auch nicht erlaubt.

Und das hat nichts mit Kutur, sondern dem technischen und dem Kostenaspekt zu tun.

Gruß Andreas

Herr HILF!!!

Hm…

Was ist gegen Ganzkörperschwimmanzüge denn aus unserer
abendländisch-christlich-aufklärerischen Kultursicht heraus
einzuwenden?

http://www.3sat.de/imperia/md/images/nano/a_stuecke/…

http://blogs.diepresse.com/roller/kocinakommentiert/…

Frag ja nur mal…

Kriegste och ne Antwort. Ersteres ist ein Utensil zur Performanz, zweites ist eine auf Dogma basierende Uniform. Hoffe!!!, dass Du in der Lage bist den qualitativen Unterschied irgendwann irgendwie zu erkennen.

Hallo Andreas,

Die Tatsache, dass ich im Stoff dieser Anzüge Bakterien breit
machen, die zu entsprechender Zusatzchlorung des Wassers
führen. Deswegen sind diese Burkinis, genauso wie jegliche
andere Zusatzbekleidung in 99,9% aller deutschen Schwimmbäder
auch nicht erlaubt.

Und das hat nichts mit Kutur, sondern dem technischen und dem
Kostenaspekt zu tun.

Genau das reicht mir eigentlich nicht. Mir geht es darum, dass endlich mal ein Zeichen gesetzt wird, dass wir in unserem Land keine sexistischen oder rassistischen Ideologien mehr dulden wollen.

Auch wenn manche Gerichte den religiösen oder kulturellen Hintergrund eines sogenannten „Ehren”-Mörders leider immer noch strafmildernd bewerten, ist zumindest das doch glücklicherweise mittlerweile eher die Ausnahme geworden und diese feigen Mörder werden einfach ohne Bonus verknackt. Man hat gottseidank erkannt, dass alles andere eine Einladung zu weiteren „Ehren”-Morden wäre.

Gegen Genitalverstümmelungen an Mädchen, die man noch vor einigen Jahren als kulturelle Eigenheit glaubte tolerieren zu müssen, bezieht man mittlerweile auch entschlossen Stellung und geht hierzulande auch dagegen vor. Recht so!

Urteile wie dasjenige des Oberverwaltungsgerichts Münster, die statt Burkas als sexistisches Unterdrückungsinstrument zu ächten und zu verbieten, zu deren Einsatz allen Ernstes auch noch selbst auffordern, lassen mich allerdings wieder zweifeln, ob hierzulande noch die Vernunft regiert.

Gruß Gernot