Ich würde meinen da sei eher eine Auflage nicht eingehalten worden.
Hinkendes Beispiel:Wenn jemand trotz eingetragener Brille in der FE ohne fährt ist das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Du hast geschrieben:
„Der erlaubte Verwendungszweck der Kurzkennzeichen ist eng umschrieben, alles was darüber hinaus geht ist durch diese Kennzeichen nicht abgedeckt. Dazu bedarf es der Zulassung.“
Deine private Meinung oder belegbar?
Grüße