Owi - Kostenaufbürdung trotz Nichtverantwortlichke

Ich habe für einen Sportverein einen Mietwagen angemietet, mit dem eine Ordnungswiedrigkeit (Fehlende Parkscheibe) begangen wurde.
Im Mietvertrag werde ich als Ansprechpartner für den Verein genannt, das Vertragsverhältnis (Nutzung, Vertragspartner sowie auch die Bezahlung) ist jedoch ausschliesslich Sache des Vereins gewesen.
Jetzt hat die entsprechende Behörde den Bussgeldbescheid wg. Verjährung verworfen und mir privat die Kosten wegen Nichtermittelbarkeit des Verursachers auferlegt.
Gegen die Entscheidung habe ich mich gewehrt, jedoch hat auch das Amtsgericht abschlägig beschieden.

In der Begründung der Entscheidung heisst es, ich persönlich, privat seie Mieter des Fahrzeuges gewesen. Dieses war jedoch eindeutig der Verein. Lt. Gesetz ist diese Entscheidung nicht mehr anfechtbar. Meiner Ansicht nach geht jedoch schon die grundsätzliche Entscheidung von der falschen Annahme aus, ich sei Mieter des Fahrzeugs gewesen, was nicht der Fall ist.

Wie komme ich persönlich aus dieser Situation wieder heraus, oder muss man als ehrenamtl. Tätiger dieses nun zukünftig so in Kauf nehmen …

Vielen Dank für Tipps …

Marian

Hi,
wenn Du schreibst DU hast den Mietvertrag gemacht, bist Du der Mieter, nicht der Verein. Dann hätte als Vertragspartner des Mietfahrzeugunternehmens auch der Verein fungieren müssen.

Gruß,
Micha

ist ja so:

vertragspartner lt. vertrag ist mein sportverein (e.v.)
rechnungsanschrift und adressat der mietwagenfirma: mein verein
bezahlung der rechnung: mein verein
nutzung des vw-bus: mein verein

gruss marian

Hallo Marian,

du hast zwar im Auftrag des Vereins den Wagen angemietet, es gilt dann jedoch, dass du für den Einsatz des Fahrzeuges verantwortlich bist. (mussten im Mietvertrag nicht die Fahrer angegeben werden - falls hier eine falsche Angabe vorliegt: bei einem Unfall wäre das teuer geworden) Im OWi-Recht gilt daher, dass du wie der Halter des Autos behandelt wirst. Dass du die Kosten des Verfahrens tragen musst, ist somit richtig.
Du kannst evtl. mal schauen, ob gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Rechtsmittel möglich sind und diese Dann ausnutzen.
Falls nein: jetzt bleibt dir nur die Verfassungsbeschwerde.

Ich frage mich nur, warum hast du (bzw. dein Verein) der Bußgeldstelle nicht mitgeteilt, wer das Auto gefahren hat??
Hol dir doch das Geld vom Verein wieder´, wenn die so dumm sind, den Fahrer nicht zu nennen.

Gruß
HaWeThie

Im OWi-Recht gilt
daher, dass du wie der Halter des Autos behandelt wirst. Dass
du die Kosten des Verfahrens tragen musst, ist somit richtig.
Du kannst evtl. mal schauen, ob gegen den Beschluss des
Amtsgerichtes Rechtsmittel möglich sind und diese Dann
ausnutzen.

lt. Gesetzestext nicht anfechtbar.

Falls nein: jetzt bleibt dir nur die Verfassungsbeschwerde.

so wichtig ist es eigentlich nicht, aber: wenn sich das rumspricht, wie das ausgelegt wird, dann macht doch niemand mehr was ehrenamtlich, wenn ihm sowas blüht!

Ich frage mich nur, warum hast du (bzw. dein Verein) der
Bußgeldstelle nicht mitgeteilt, wer das Auto gefahren hat??

das auto wurde von einer kompletten mannschaft gefahren, es sind potentiell 15 leute und es war sowieso schon verjährt.

Hol dir doch das Geld vom Verein wieder´, wenn die so dumm
sind, den Fahrer nicht zu nennen.

auf das geld kommt es mir nicht an. mir geht es vielmehr darum, dass ich nicht privat mieter bin. von mir aus kann die stadt krefeld das geld dem verein auflasten, jedoch bitte schön mit dem beschluss gegen den verein, und nicht gegen mich privat!

gruss marian

Hallo nochmal ich,

leider hast du das Fz gemietet und warst als Fahrer eingetragen. Somit bist du verantworlich.
Da verjährt so eine Sache nach drei Monaten - in diesen drei Monaten ist der Verein, wenn er auf dem Mietvertrag angegeben war, angeschrieben worden und hat offensichtlich den Fahrer nicht benannt (benennen können).
Dann gilt wieder, dass einer als Verantwortlicher herangezogen wird- das bist nun mal du (steht auch so im OWi, §§ weiß ich jetzt nicht, aber es geht um die Verantwortlichkeit bei juristischen Personen)

Man sollte sehr vorsichtig sein, was die Übernahme von ehrenamtlicher Verantwortung betrifft oder gegenüber dem Verein alles schriftlich machen.

Gruß
HaWeThie

(*seineszeichensübungs-undabteilungsleiterineinemsportverein*)