Hallo Walter,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Die von Dir beschriebene Normalität in Bayern hilft aber jetzt nicht so richtig weiter.
Das Papier trägt die Überschrift „Anhörung/Zeugenfragebogen“, enthält den Satz:
Der Führerin/dem Führer des Pkw, (Kennzeichen) wird vorgeworfen, am (Datum), um (Uhrzeit) Uhr eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 STVG begangen zu haben.
und dient lediglich dazu, beim Halter zu erfragen, wer der Fahrer war
(mit Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht).
Sonst nichts. Papier wurde dreimal hin- und hergedreht.
- zwar verwarnt werden könnte, aber der Betroffene nicht
damit einverstanden ist,
Kann nicht sein. Es gab zuvor keinerlei Posteingang und somit auch keine Kenntnis über einen Verstoß.
- eine Verwarnung mit Zahlungsaufforderung („Strafzettel“
„Parkticket“) ausgestellt und am Fahrzeug angebracht wurde und
keine Zahlung erfolgt ist.
Kann auch nicht sein. Fahrt war in dem betreffenden Landkreis ohne jeglichen Halt (Autobahn und Landstraße).
Ampeln gab es keine, bleibt wahrscheinlich Geschwindigkeitsüberschreitung.
Versteh mich bitte recht, es geht nicht darum, irgendwas bestreiten zu wollen oder nicht zahlen zu wollen (naja, zahlen nicht so gern!).
Mir ist einfach die Vorgehensweise der Bußgeldstelle ein Rätsel, denn es sieht so aus:
Irgendein Verstoß liegt vor, die Bußgeldstelle erfragt zunächst beim Halter den Fahrer, um anschließend erst die Katze aus dem Sack zu lassen, sprich den konkreten Verstoß mit Kosten und sonstigen Folgen zu nennen.
Das war meine eigentliche Frage, ob sowas üblich ist.
Schönen Sonntag und schönen
Gruß Gudrun