Ihr seid ja lustig!
Der Fragesteller @Christian1960 weiß schon, was auf dem Foto drauf ist:
dann hat er doch die „Rechnung“ bereits bekommen, außerdem schreibt er weiter:
Gruß
Ihr seid ja lustig!
Der Fragesteller @Christian1960 weiß schon, was auf dem Foto drauf ist:
dann hat er doch die „Rechnung“ bereits bekommen, außerdem schreibt er weiter:
Gruß
Die grauen Säulen können „beidseitig“.
Hallo,
Mein Tipp, bzw. der eines Berufskraftfahrers: Wenn es keine Punkte in Flensburg gibt, zahlen und nicht diskutieren. Ist die Sache nicht wert.
Gruss
Jörg Zabel
Meiner Meinung nach ist es nach einem Monat aber schon zu spät, um ein Verwarngeld zu zahlen.
Stimmt. Vielleicht ist es trotzdem einen Versuch wert. (Bei möglicherweise 40 Euro würde ich keine „juristischen Kunstgriffe“ mühsam suchen und dann versuchen diese anzuwenden.)
Die grauen Säulen können „beidseitig“.
Ich weiß. Aus eigener Erfahrung. Und sie sind nicht immer grau, nicht mal darauf kann man sich verlassen.
Ich meinte oben die mobilen Blitzer. Dass es da Versionen gibt, die in beide Richtungen quer über die Straße messen können war mir neu.
Und du hast natürlich recht: beim zweiten Lesen war es kein „vielleicht kommt was“ mehr, sondern ein „ich hab da was“.
Zusammengefasst: ich habe keine Ahnung und halte jetzt meine Klappe.
Meiner Meinung nach ist es nach einem Monat aber schon zu spät, um ein Verwarngeld zu zahlen.
Du bist Hellseher und weißt, daß sich
Ein Monat ist jetzt herum
auf die Zahlungsfrist bezieht?
Zahlungsfrist
Bei Verwarngeldern beträgt die Zahlungsfrist immer eine Woche.
Bei Verwarngeldern beträgt die Zahlungsfrist immer eine Woche.
Eben.
Somit war Dein Einwand überflüssig.
Eben.
Somit war Dein Einwand überflüssig.
Was soll diese überflüssige Bemerkung?
Und was sollte die vorhergegangene Frage?
Ich hatte lediglich angemerkt, dass es zum ‚einfach bezahlen‘ zu spät sein könnte, falls es sich um ein Verwarngeld handelt.
Und was willst du jetzt von mir?
Ihr seid ja lustig!
Ich habe da etwas komplett überlesen und falsch interpretiert.
Ich habe meine Antwort weiter oben daher angepasst und bitte um Entschuldigung.
Und du hast natürlich recht: beim zweiten Lesen war es kein „vielleicht kommt was“ mehr, sondern ein „ich hab da was“.
Erkläre mir mal, warum auch ich das so falsch interpretiert habe? Mist.
Sei mir bitte nicht böse, aber der letzte Teil bringt den TE nicht weiter.
Es gilt die dreimonatsfrist…dann muss der Fahrer ermittelt sein.
Was hat di Frau bekommen?
Da Halter eine Frau, Fahrer aber Mann, dürfte es kein "Bescheid"sein.
Und warum wird bei "geringfügiger"Überschreitung so ein Aufstand gemacht?
Und was sollte die vorhergegangene Frage?
Ich hatte lediglich angemerkt, dass es zum ‚einfach bezahlen‘ zu spät sein könnte, falls es sich um ein Verwarngeld handelt.
Es ist weltfremd anzunehmen, daß der UP den Bescheid schon seit 1 Monat rumliegen hat und dann erst hier nachfragt, was er/seine Frau damit tun soll.
Viel wahrscheinlicher ist, daß das Foto vor 1 Monat entstanden und der Bescheid jetzt eingegangen ist.
Da Halter eine Frau, Fahrer aber Mann, dürfte es kein "Bescheid"sein.
offtopic:
An der Stelle hat es bei mir grade klingeklingeling gemacht.
und beim Nachsehen klickmich habe ich festgestellt, daß ich mich nicht bei Dir bedankt habe, was ich hiermit nachhole und um Vergebung bitte.
Damals war Halterin und Fahrerin identisch, hat aber kurze Haare.
Das war mein erster und bisher einziger Punkt - wegen 1 km/h.
Gruß
wegen 1 km/h.
Das glaube ich jetzt einfach mal nicht.
Das glaube ich jetzt einfach mal nicht.
Das war der kleine Unterschied zwischen 20 + 21
.
Vorhin war Dein Zitat kürzer.
Gibt’s noch mehr, was Du nicht glaubst?
daß ich mich nicht bei Dir bedankt habe, was ich hiermit nachhole und um Vergebung bitte.
Mach ich doch gerne -
Das war der kleine Unterschied zwischen 20 + 21
War mir schon klar. Aber den Punkt gab’s eben nicht für 1km/h, sondern für 21km/h+Toleranz, also eher für 24km/h.
Früher als Jungs haben wir uns unsere Messer gezeigt, etwa 10cm Klingenlänge angedeutet und behauptet: „Bis hierhin ist Spaß, danach wird’s Ernst.“ Aber wie bei dir ist nicht erst der Rest das Problem.
Btw., die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist die einzige Verkehrsregel, die ich mir (nur, wenn es gefahrlos möglich ist) erlaube zu brechen. Du bist also nicht alleine mit diesem Problem - allerdings habe ich noch nie Punkte dafür bekommen…