Blitzerphoto

Wenn rein theoretisch jemand von der gegenüberliegenden Strassenseite ich geblitzt werden sollte, geringfüge Geschwindigkeitsüberschreitung, meine Frau der Halter des Fahrzeuges ist und unser Sohn und ich die Fahrer des Fahrzeuges sind: wie soll meine Frau auf den Ordnungswidrigkeitsbescheid reagieren? Ich weiß, sie hat Zeugnisverweigerungsrecht, das Gesicht des Fahrers ist zur Hälfte durch den Holben der Windschutzscheibe verdeckt. Ein Monat ist jetzt herum — wann würde das verjähren? Nach 3 Monaten nach dem Blitzen?

Ich habe da etwas fürchterlich falsch verstanden und korrigiere den Beitrag hier!

Vermutlich kommt da nichts mehr.
OK, der Bescheid MUSS ja schon gekommen sein. Das hatte ich komplett verpeilt.
Nach Fristablauf des angebotenen Verwarnungsgeldes geht es schnell ins Ordnungswidrigkeitenverfahren!

Wenn doch, Nun kann man (folgenlos) einfach innerhalb der angegebenen Frist das Geld bezahlen und die Sache ist erledigt.
Oder man benennt den tatsächlichen Fahrer, es gibt einen neuen Brief, der zahlt dann und die Sache ist erledigt.
Oder man sagt aus, dass man selber nicht gefahren sei und den Fahrer wg. Zeugnisverweigerungsrecht nicht benennen möchte.

Dann kann bei der Weigerung passieren.

  • die Sache wird eingestellt
  • einem Bezirksbeamten wird das Foto gegeben, der klingelt dann einfach mal (auch beim Nachbarn) (meinem Neffen mal bei 20€ Knöllchen passiert)
  • es könnte eine Fahrtenbuchauflage drohen (bei geringfügiger Überschreitung und als Ersttäter sehr unwahrscheinlich)

Diverse Tips im Internet behaupten, durch Taktieren könne man über die dreimonatige Frist kommen.
Zunächst einmal stimmt das hier:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. (§26 StVG)

Es gilt aber auch das OWiG:
Die Verjährung ruht, solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Handlung nur deshalb nicht verfolgt werden kann, weil Antrag oder Ermächtigung fehlen. (§32 OWiG)
Und dazu noch https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__33.html (zu lang zum Einkopieren).

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wird man dich gar nicht blitzen. Weil das Messgerät das gar nicht genau messen kann.

Da wirst du wohl irgendwas anderes gesehen haben.

Moin,
zunächst mal: gibt es den Bescheid schon, dann ist nichts mit Verjährung.
Wenn ihr den noch nicht habt:
Geringfügig überschrittene Geschwindigkeit kann immer bedeuten, dass es zwar blitzt, aber noch in der Toleranz ist und deshalb nichts kommt (wenn wie gesagt noch nichts gekommen ist)

Bei uns wird sehr oft von gegenüber geblitzt (bzw. beidseitig aus dem stehenden Messwagen vorne und hinten), das ist durchaus üblich.
Grüße, ynot

Vielleicht war das früher mal.
Hier jedenfalls gibt es sogar Radarwagen, die in beide Richtungen kontrollieren. Da steht dann ein Gerät auf dem Armaturenbrett und blitzt durch die Windschutzscheibe, das andere wie gewohnt durch die Heckscheibe.
Eine übliche Kontrollstelle - keine 300m Luftlinie von mir entfernt - wird stets durch einen gegen die Fahrtrichtung am linken Straßenrand parkenden Caddy kontrolliert, weil rechts absolutes Halteverbot, kein Gehweg und nur ein Böschung ist.
Ist aber lukrativ dort! Bergab darf man da nur 30 fahren, bergauf 50.
Mit dem Tempo 30 bergab schützt man die Büsche an der Böschung, an den Häusern und am Gehweg bergauf darf man 50 fahren.
Das wurde mal eingerichtet, weil weiter unten eine belebte Schulbushaltestelle ist, wo dann immer bevorzugt von oben vorbeigedonnert wurde. Auf Grund einer seit Jahren bestehenden Verengung mit Insel ist das schon längst kein Problem mehr. Tempo 30 im Bereich weiter oben belässt man aber aus guter Tradition. Und es lohnt sich ja auch.

Hey, das ist ein Ürrtüm.

Ein aktuelles Messgerät kann dies sehr wohl.

Nur zwangsläufig „blitzen“ tut dies nicht, das Foto braucht bei diesem Gerät den Blitz nicht.

Ihr seid ja lustig!
Der Fragesteller @Christian1960 weiß schon, was auf dem Foto drauf ist:

dann hat er doch die „Rechnung“ bereits bekommen, außerdem schreibt er weiter:

Gruß

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Die grauen Säulen können „beidseitig“.

Hallo,

Mein Tipp, bzw. der eines Berufskraftfahrers: Wenn es keine Punkte in Flensburg gibt, zahlen und nicht diskutieren. Ist die Sache nicht wert.

Gruss
Jörg Zabel

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Meiner Meinung nach ist es nach einem Monat aber schon zu spät, um ein Verwarngeld zu zahlen.

Stimmt. Vielleicht ist es trotzdem einen Versuch wert. (Bei möglicherweise 40 Euro würde ich keine „juristischen Kunstgriffe“ mühsam suchen und dann versuchen diese anzuwenden.)

Ich weiß. Aus eigener Erfahrung. Und sie sind nicht immer grau, nicht mal darauf kann man sich verlassen.

Ich meinte oben die mobilen Blitzer. Dass es da Versionen gibt, die in beide Richtungen quer über die Straße messen können war mir neu.

Und du hast natürlich recht: beim zweiten Lesen war es kein „vielleicht kommt was“ mehr, sondern ein „ich hab da was“.

Zusammengefasst: ich habe keine Ahnung und halte jetzt meine Klappe.

Du bist Hellseher und weißt, daß sich

auf die Zahlungsfrist bezieht?

Bei Verwarngeldern beträgt die Zahlungsfrist immer eine Woche.

Eben.
Somit war Dein Einwand überflüssig.

Was soll diese überflüssige Bemerkung?
Und was sollte die vorhergegangene Frage?

Ich hatte lediglich angemerkt, dass es zum ‚einfach bezahlen‘ zu spät sein könnte, falls es sich um ein Verwarngeld handelt.

Und was willst du jetzt von mir?

Ich habe da etwas komplett überlesen und falsch interpretiert.
Ich habe meine Antwort weiter oben daher angepasst und bitte um Entschuldigung.

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Erkläre mir mal, warum auch ich das so falsch interpretiert habe? Mist.

Sei mir bitte nicht böse, aber der letzte Teil bringt den TE nicht weiter.
Es gilt die dreimonatsfrist…dann muss der Fahrer ermittelt sein.

Was hat di Frau bekommen?
Da Halter eine Frau, Fahrer aber Mann, dürfte es kein "Bescheid"sein.
Und warum wird bei "geringfügiger"Überschreitung so ein Aufstand gemacht?