Geschätzte Rechtskundige,
für folgenden völlig frei konstruierten Fall bitte ich um eine Einschätzung:
Autobahn, 3-spurig, üblicher Geschwindigkeitstrichter vor Baustelle bis auf 60km/h, dann linke Spur gesperrt.
PKW fährt noch im Geschwindigkeitstrichter in der Mitte und ordnet sich im Reissverschlussverfahren auf der rechten Spur ein. Hinter ihm ein LKW über 7,5t (nehmen wir mal, ein Sattelzug). Vor dem PKW fängt die Reduzierung auf 60km/h an, vor dem PKW fahrende Fahrzeuge reduzieren ordnungsgemäss die Geschwindigkeit.
LKW fährt nun dem PKW dicht (nehmen wir an, so 1 bis 2 Fahrzeuglängen, also schon recht dicht)auf und benutzt mehrfach die Lichthupe.
PKW kann aber nicht beschleunigen, da weitere Fahrzeuge vor ihm auf beiden verbliebenen Spuren. PKW will aber eigentlich auch nicht beschleunigen, da Tempolimit 60km/h.
Nach hundert Metern kommt die Fahrbahnverschwenkung, folgend dann 80km/h zulässig. PKW beschleunigt auf 80km/h, Abstand zum LKW wird grösser.
Wenige hundert Meter später fährt LKW wieder sehr dicht auf (mit dicht nehmen wir mal an, man könnte die toten Fliegen auf dem Mercedesstern gut erkennen, könnte aber auch ein MAN Schriftzug gewesen sein) und hupt was das Horn hergibt, nebst Lichthupe.
PKW beschleunigt, da gefährliche Situation und Fahrer hängt an seinem Leben, auf ca. 90km/h. LKW rückt auf und fährt weiter sehr dicht (wir bleiben mal bei den 1-2 PKW-Längen)auf, sagen wir, für ungefähr 2km Fahrstrecke.
LKW überholt dann trotz Überholverbot recht knapp in der Baustelle, zwingt den PKW beim Wiedereinscheren nicht unbedingt zu einer Bremsung, aber doch den Fuss vom Gas zu nehmen. LKW fährt nun in der Mitte, blockiert beide Fahrstreifen und wird langsamer. PKW (und andere PKW) können erst nach dem Ende der Baustelle wieder beide Fahrstreifen benutzen bzw. überholen. Warum der LKW nun schneller als 90km/h fahren konnte ist bei einem konstruierten Fall nicht klar, hat aber vielleicht am Begrenzer manipuliert.
Nun wird hier gern von Nötigung gesprochen. Aber wozu würde der PKW nun genötigt? Schneller zu fahren, weil bedrängt, oder zum Bremsen, weil LKW langsamer nach dem Überholvorgang fuhr und beide Fahrstreifen dicht machte?
Würde sich der LKW Fahrer nun einer Straftat schuldig gemacht haben, oder bewegt er sich noch im Rahmen eines Abstandsverstosses (ich meine mich zu erinnern dass der vorgeschriebene Abstand bei LKW über 3,5t 50m beträgt) im Bereich einer Ordnungswidrigkeit?
Danke für Einschätzungen, denn sowas könnte ja theoretisch jeden Tag passieren.
Gruss Jakob