Ist es nach eine Owi möglich auch repressiv zu ahnen?
sprich darf man nach einer Owi nach dem Stpo verfahren?
Wenn Nein, wo steht das?
Ist es nach eine Owi möglich auch repressiv zu ahnen?
sprich darf man nach einer Owi nach dem Stpo verfahren?
Wenn Nein, wo steht das?
Hallo,
ich habe deine Frage nicht verstanden.
Wenn es darum geht daß eine Straftat und eine OWi verübt wurde, trifft § 40 - 42 OWiG: STA ist zuständig, bzw kann die Verfolgung der OWi mit übernehmen.
Wenn es darum geht, wie die OWi geahndet wird: § 46 OWiG: Für das Bußgeldverfahren gelten sinngemäß die Vorschriften der StPO
Mein Tipp: Ein Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage!
grüße
miamei