Ich war am 28.06.10 (Montag) beim Hausarzt.
Der hat mich bis Mittwoch dem 30.06.10 krankgeschrieben.
Ab 01.07.10 ist ja neues Quartal.
Wenn ich aber schon am 30.06.10 zum Arzt gehen um der Praxisgebühr zu entkommen, muss ich aber trotzdem Gebühr bezahlen wenn diese Ärztin mich im alten Quartal noch krankschreibt ins neue rein?
Am besten die Praxis fragen.
BZ
Liebe/r Frager/in,
da ich kein Vertragsarzt bin, weiß ichd as leider auch nicht genau.
Viel Glück und gute Besserung
BüNo
nö, nur wenn Sie ab dem 01.07. hingehen
nö, nur wenn Sie ab dem 01.07. hingehen
ok, war heute noch mal beim arzt und brauchte auch keine weiteren 10 euro zahlen weil ich bis ins neue quartal krank geschrieben bin. wäre ja auch nen hammer ding wenn man noch mal zahlen müsste 
jaja, immer diese hämmer
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