Hallo!
Ich habe am 19.11.2010 mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen! Ich hatte 3 Tage zuvor eine eimalige Nachzahlung in Höhe von 566 Euro. Die habe ich ebenfalls am 19.11.2010 abgehoben! Mein Konto ist schon gepfändet!
Da aber am Ende des Monats noch meine normalen Leistungen überwiesen werden, weiß ich nicht, ob das dann mit an die 566 Euro angerechnet wird. Gilt dieser Betrag erst, wenn es umgewandelt worden ist, oder schon für den kompletten November?
Bitte um schnelle Hilfe!
Danke euch schon mal im Voraus!!!
Soweit ich weiß macht der erste Monat immer Ärger (Erfahrungen mit meinen Kunden).
ich gehe davon aus, dass der Betrag nicht frei sein wird, da pro Kalendermonat gerechnet wird und das System alle bisherigen Abhebungen addiert.
Monatsanfangsproblem
Hallo!
Hallo.
Ich habe am 19.11.2010 mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln
lassen! Ich hatte 3 Tage zuvor eine eimalige Nachzahlung in
Höhe von 566 Euro. Die habe ich ebenfalls am 19.11.2010
abgehoben! Mein Konto ist schon gepfändet!
Da aber am Ende des Monats noch meine normalen Leistungen
Also, ich gehe mal davon aus, das sind Sozialleistungen?!
überwiesen werden, weiß ich nicht, ob das dann mit an die 566
Euro angerechnet wird. Gilt dieser Betrag erst, wenn es
umgewandelt worden ist, oder schon für den kompletten
November?
Genau das ist das sog. Monatsanfangsproblem.
Sozialleistungen (ALG2, Sozialhilfe oder Rente) werden oftmals zum Monatsende für den darauf folgenden Monat von den Leistungsträgern überwiesen. Daraus folgt, dass der Freibetrag für den Monat, in dem die Gutschrift erfolgt ist, bereits als „verbraucht“ angesehen wird.
Viele verschuldete Haushalte erlebten eine unfassbare Situation, die Gläubiger konnten die Sozialleistungen einfach weg pfänden und die Schuldner hatten das Nachsehen. Damit standen viele Menschen vor der Situation ohne finanzielle Mittel dazustehen.
Doch die Betroffenen müssen sich das nicht gefallen lassen. Eine Lösungsmöglichkeit ist die Freigabe der eingegangenen Beträge nach § 765a ZPO.
I.d.R. sind die Geldinstitute hierrüber bereits über den ZKA informiert worden. Das Problem wird auch im Justizministerium nochmals angegangen. Bei der Gesetzesverabschiedung wurde diese Problematik nicht bedacht, da sich die Bundesbeamten nicht vorstellen konnten, das Menschen im Sozialleistungsbezug ein Problem mit dem Monatsersten haben könnten?!