P-Konto ältere Pfändungen

Hallöchen…

Folgender Sachverhalt: jemand wandelte sein bestehendes Girokonto zum 30.Juli 2010 in ein „P-Konto“ um und er hatte zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben von € 50, 00 auf dessen Konto, weiterhin bestehen seit 2008 u.2009 aktive Pfändungen auf dem Konto.
Laut § 850k ZPO ist das bestehende Guthaben von 50, 00 € pfändbar (ungeschützt) weil die Vier Wochen seit Ablauf des Pfändungseinganges verstrichen sind. Die Bank zahlt demnach auch das bestehende Guthaben im August an den Gläubiger aus.

Der Kontoinhaber bezieht Einkommen in Höhe von ca. 600 € (ALG II) und ein Nebeneinkommen von ca. 200 €

Achtung jetz kommt der Fagenkatalog:

(1). Was passiert jetzt im folgenden Monat (September) ?

Kann der Kontoinhaber über den vollen Betrag im Rahmen des Pfändungsfreibetrages von € 985,15 verfügen ?

Oder kann er nur, aufgrund der alten Pfändungen, nur über sein Einkommen aus ALG II verfügen ?

Ich danke für eure Antworten

Gruß

Hallo Sandrine,

sind nicht Einkünfte bis ca. 1000€ generell pfändungsfrei? Unabhängig vom P-Konto?

Gruß,
Andreas

Hallo Andreas,

nur Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit sind begrenzt pfändungsfrei. (Außer es besteht eine Lohnpfändung). Alle anderen Geldeingänge auf einem GK werden generell einbehalten.

Außnahme davon sind Sozialgelder (Kindergeld, ALG II, …) diese können innerhalb von 14 Kallendertagen verfügt werden. Dabei ist zu beachten, das gepfändete Konten bei vielen Banken nicht üblichen Zahlungsverkehr teilnehmen. D.h. es werden z.B. trotz eingegangener Sozialgelder keine Lastschriften oder Daueraufträge ausgeführt.

Lg Lyserk

Achtung jetz kommt der Fagenkatalog:

(1). Was passiert jetzt im folgenden Monat (September) ?

Von der Technischen Seite gesehen, wird für das Konto ein Freibetrag eingespielt. D.h. es werden alle Gelder die auf dem Konto eingehen so behandelt, als wäre die Pfändung nicht vorhanden. Sobald die Pfändungsschutzgrenze erreicht ist, geht dann gar nichts mehr.

Kann der Kontoinhaber über den vollen Betrag im Rahmen des
Pfändungsfreibetrages von € 985,15 verfügen ?

Ja, es werden sogar eventuelle „Restbeträge“ in den Folgemonat übertragen. Werden also nur 800,- € verfügt, steht dem Kontinhaber im nächsten Monat eine Freigrenze von 1.170,30 € zur Verfügung.

Oder kann er nur, aufgrund der alten Pfändungen, nur über sein
Einkommen aus ALG II verfügen ?

Von wann die Pfändung ist, interessiert die Bank bei einem P-Konto nicht.

Ich danke für eure Antworten

Gerne doch.

Lg Lyserk