Ich bin Unterhaltszahler für 6 Personen. Der Unterhalt wird bei meinem Arbeitgeber nach §850d gepfändet. Inzwischen bestehen keine Rückstände mehr. Überstunden werden vom Arbeitgeber ausgezahlt an mich. Insgesamt bekomme ich monatlich auf mein Girokonto zwischen 800 und 1300 Euro ausbezahlt (Netto). Bei der Sparkasse habe ich gerade einen Antrag zur Einrichtung eines P-Konto gestellt, da weitere Gläübiger Kontopfändungen veranlassen.
P-Konto Grundfreibetrag ist 985,15 Euro.
Jetzt habe ich ein Formular der Kreissparkasse bekommen.
Dort kann ich weitere Freibeträge für die 6 Personen Bescheinigen lassen.
Frage: Der Arbeitgeber überweist mir monatlich zwischen 800 und 1400 Euro auf mein Girokonto.
Darf Restgehalt nach §850d das auf ein P-Konto eingeht gepfändet werden von weiteren Gläubigern.
haben Sie sich einen Pfändungsfreibetrag vom Gericht bestätigen lassen. Das Gericht macht dieses nämlich und dann kann nur das was drüber ist gepfändet werden. Da Sie ja einen sehr hohen Unterhaltsbetrag bezahlen wird Ihr Netto Lohn nicht gerade wenig sein.
Sie müsssen sofort zum Gericht und den Betrag eintragen lassen. Wenn ich in etwa ausrechne was Sie verdienen glaube ich nicht das da noch was zu pfänden ist. Aber es muss bei Gericht eingetragen werden, sonst kann alles gepfändet werden.
Gruss
Agnes
bis zu dem angegegebenen Freibetrag verbleiben Zahlungen wie Kindergeld bei Ihnen, die nicht pfändbar sind. Alles andere was darüber liegt, darf eingezogen werden.