P-Konto Eingang Gehalt nach §850d plus Überstunden

Ich bin Unterhaltszahler für 6 Personen. Der Unterhalt wird bei meinem Arbeitgeber nach §850d gepfändet. Inzwischen bestehen keine Rückstände mehr. Überstunden werden vom Arbeitgeber ausgezahlt an mich. Insgesamt bekomme ich monatlich auf mein Girokonto zwischen 800 und 1300 Euro ausbezahlt (Netto). Bei der Sparkasse habe ich gerade einen Antrag zur Einrichtung eines P-Konto gestellt, da weitere Gläübiger Kontopfändungen veranlassen.
P-Konto Grundfreibetrag ist 985,15 Euro.
Jetzt habe ich ein Formular der Kreissparkasse bekommen.
Dort kann ich weitere Freibeträge für die 6 Personen Bescheinigen lassen.

Frage: Der Arbeitgeber überweist mir monatlich zwischen 800 und 1400 Euro auf mein Girokonto.

  1. Darf Restgehalt nach §850d das auf ein P-Konto eingeht gepfändet werden von weiteren Gläubigern.

  2. Habe ich nicht Anspruch auf höhere Freibeträge

hallihallo
leider kann ich dir da nicht weiter helfen aber ich hoffe andere können es. damit habe ich keine erfahreung gemacht (gott sei dank)

gruß yvi

Zu 1) Ich glaube JA. Du bist bei Veränderungen meldepflichtig. Festlegen will ich mich ncht.

Sorry.

Zu 2)Es gibt eine Mindest-Erhaltsgrenze, die bei 980 Euro liegt, soviel ich weiß.

Sorry, keine Ahnnung

lg

Hallo
Das tut mir Leid aber da kenn ich mich absolut nicht mit aus!!!
Hoffe jemand kann Dir helfen !!!
LG Sandy

hallo,
tur mir leid,da kan ich nicht helfen

lisa

Hallo

und wie du deinen Freibetrag ehöhen kannst.

http://p-konto-2010.de/freibetrag.html

http://www.finanz-ratgeber.de/konten-und-karten/giro…

Macht 1197€ zusätzlich, also keine Probleme mit Gläubigern.

Deine Bank sollte wissen, welche Papiere du brauchst, um den höheren Freibetrag geltend zu machen.

Gruss

Sorry genau weiß ich es nicht. Wenn du keine Rückstände hast und die anderen ihr Geld bekommen ist der Rest dir. Unterhaltsgrenze liegt jetzt bei 950€

Entschuldige da kann ich nichts zu sagen

Hallo,

der Selbsterhalt liegt bei 1200,- €, der Rest ist pfändbar.

Ich an ihrer Stelle würde Privat-Insolvenz anmelden, wenn Sie noch soviel bezahlen müssen.

Der Insolvenzverwalter kümmert sich dann um Ihre Gläubiger und Sie sind nach 6 Jahren schuldenfrei.

Mfg

Angela06

haben Sie sich einen Pfändungsfreibetrag vom Gericht bestätigen lassen. Das Gericht macht dieses nämlich und dann kann nur das was drüber ist gepfändet werden. Da Sie ja einen sehr hohen Unterhaltsbetrag bezahlen wird Ihr Netto Lohn nicht gerade wenig sein.
Sie müsssen sofort zum Gericht und den Betrag eintragen lassen. Wenn ich in etwa ausrechne was Sie verdienen glaube ich nicht das da noch was zu pfänden ist. Aber es muss bei Gericht eingetragen werden, sonst kann alles gepfändet werden.
Gruss
Agnes

Hallo,

bis zu dem angegegebenen Freibetrag verbleiben Zahlungen wie Kindergeld bei Ihnen, die nicht pfändbar sind. Alles andere was darüber liegt, darf eingezogen werden.

Viele Grüße
Y.Dosse

hallo das ist sehr kompliziert da kann ich leider nicht helfen, sorry

Hallo,

bei der Festlegung des pfändungsfreien Betrages alle unterhaltsberechtigten Personen angeben.

Dann sollte automatisch der Betrag höher ausfallen.

Gruß