P-Konto Pfändungfreibetrag

Hallo, keine frag, Leut pfändungsrechner darf ich von 1600 netto 1232€ behalten. Also 368 dürfen gepfändet werden. Jetzt sind aber p-Konten ja nur bis 1075€ geschützt. Was muss ich machen damit mir die 157€ nicht gepfändet werden??

Servus,

nein, das stimmt nicht. Sie sind bis zu dem Betrag geschützt, der auf dem jeweiligen Konto als geschützter Betrag eingerichtet ist; bei einzelnen Beträgen hängt es auch von der Herkunft des Betrages ab (z.B. Kindergeld).

Von sich aus richtet die Bank auf einem P-Konto einen pfändungsfreien Betrag von 1.073,88 € ein. Wenn ein höherer Betrag geschützt werden soll, ist

davon abhängig, worauf dieser höhere Betrag beruht und ob sich die Bank zutraut, selbst einzuschätzen, ob die von Dir vorgetragene Begründung stichhaltig ist.

Wenn es um die Zahl unterhaltsberechtigter Personen geht und die Unterhaltsverpflichtung nicht allzu kompliziert begründet ist (z.B. leibliche Kinder), wird es in der Regel reichen, entsprechende Nachweise bei der Bank vorzulegen. Ob darüber hinaus ein richterlicher Beschluss notwendig ist, hängt ganz davon ab, wie es zu den von Dir genannten pfändungsfreien 1.232 € kommt. Das kannst Du leicht bei der Bank erfragen, die das Konto führt.

Und jetzt eine Gegenfrage, neugierhalber: Wie kommt es, dass Du die doch eigentlich naheliegende Idee nicht hattest, bei der Bank zu fragen, die das Konto führt? Eigentlich bist Du doch Kunde bei ihr und nicht ihr Gegner?

Schöne Grüße

MM

der Betrag von 1232 ergibt sich aus der pfändungstabelle, wenn mann 1600 netto verdient. oder gilt die pfändungstabelle nur in Inso-Verfahren?

Sie gilt bei allen Lohnpfändungen, außer bei Pfändungen, die wegen Unterhaltszahlungen vorgenommen werden.

Wenn man die Staffel aus der Pfändungstabelle beim P-Konto berücksichtigen lassen möchte, muss man das beim Vollstreckungsgericht (= Amtsgericht des Wohnortes) beantragen.

Schöne Grüße

MM

auch wenn es sich um eine Pfändung durch das Finanzamt eines andren Bundesland es sich handelt?

Ja. Das Vollstreckungsgericht und das Mahngericht sind verschiedene Dinge.

Schöne Grüße

MM