man ließt sehr viel im I-net,
ist das Ex-minnimum geschützt oder nicht
es ist für Laien manchmal undurchsichtig
der Eindruck entsteht das es noch vieles unklar ist
wer weiß die Antwort: ist das P-Konto mit den Minimum
weiter Geschützt oder nicht
das P-Konto ist ein das Existenzminimum sicherndes Konstrukt des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Zugegriffen werden darf hierauf zwar immer noch von seitens der Glaeubiger, jedoch ist die Summe (soweit ich weiss etwa 1000,00 EUR, nach Par. 850 a ZPO liegt dies bei etwa 980,00 EUR) nicht pfaendbar. Was darrueber auf dem Konto ist, dem Wortlaut des Gesetzes wohl nach, schon.