Darf die Bank eingegangene Sozialleistungen eines P-Kontos an die Gläubiger abführen, wenn der verfügbare Betrag schon ausgegeben wurde?
was für Sozialleistungen, denn viele hiervon sind der Pfändung nicht unterworfen. Bitte mal die §§ 850 ff.ZPO lesen.
Es geht um eine Nachzahlung von einer Bafög - Leistung.
Mfg
Yasmin Üstboga