angenommen eine Frau mit 2 Kindern würde ein sogenanntes P-Konto eröffnen. Damit Kindergeld und Unterhalt mit angerechnet werden können muss die Frau belegen das 2 Kinder im Haushalt leben.
Welches Amt oder woher bekommt man so etwas ?
Beim einrichten des P-Kontos wurde von der Frau ein Bescheid der Arge vorgelegt aus dem hervorgeht das 2 Kinder im Haushalt leben.
Nun ist die Frau aber nicht immer von der Arge abhänging da berufstätig und bekommt nur Argehilfe wenn das Einkommen mal nicht reichen sollte .
Nun hat die Bank angerufen und meinte das der Bescheid ja nur bis 30.9.2010 geht, das die Bank ab 1.10.2010 einen neuen Nachweiss braucht um die Freibeträge weiter laufen lassen zu können.
Auf die Frage woher und was denn konkret vorgelegt werden soll , konnte der Bankbearbeiter keine Auskunft geben. Er meinte nur, naja ist noch alles neu und keiner weiss was ??!!
Die Frau hat natürlich keine Lust jeden Monat aufs neue irgendwelche Belege zu besorgen u nd fragt sich jetzt was sie am besten machen kann.
Könnt ihr vielleicht helfen ?
Lg
Dandia
PS: Lohnsteuerkarte geht auch nicht weil dort nur ein Kind drauf ist. Das andere ist beim geschiedenen Exmann auf der Karte
es ist im Gesetz nicht geregelt, welche Bescheinigungen genau akzeptiert werden müssen. Durchgesetzt hat sich die so genannte Musterbescheinigung, die alle mter ausstellen können, auch z.B. Rechtsanwälte machen das (gegen Gebühr).
Wir akzeptieren auch Geburtsurkunden als Beleg für die Unterhaltszahlung bis zur Volljährigkeit. Denk aber dran, auch das Kindergeld reinzunehmen, denn unahbängig vom Unterhalt kann man sich auch für Kindergeld den Freibetrag erhöhen lassen.
Es ist Aufgabe der Bank, Dir zu sagen, was die berücksichtigen und was nicht. Frag gezielt nach Kindesunterhalt und Kindergeld. Wenn er es nicht weiss, muss er sich seine Unterlagen mal durchlesen oder in der Pfändungsabteilung anrufen…