P-Konto

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin vor ca.2 Jahren umgezogen,und zwar eine Stadt weiter.Da ich direkt an der Stadtgrenze wohne habe ich mein altes Konto behalten.Bisher gab es auch kein Problem.Nun wollte ich mein Konto in ein P-Konto umwandeln,das wurde mir verwert,mit der Begründung,das ich in einer anderen Stadt wohne.In der Broschüre,die ich erhalten habe steht allerdings,das jedes bestehende Konto umgewandelt werden kann,außerdem habe ich nirgentwo einen Hinweis gefunden,der besagt,das ich in der gleichen Stadt,wie meine kontoführende Bank leben muß.Auf erneute Nachfrage bekam ich die Antwort,das dies eine Anweisung der Zentrale wäre.
Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus,kann ich auf Umwandlung bestehen?

schönen Sonntag

Andrea

Hi,

soweit ich weiß, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Umwandlung. Aber pro Kunde bankübergreifend nur eines!

Beratung, ob das für dich sinnvoll ist und worauf der Rechtsanspruch ganz fusst, gibt s z.B. bei Schuldnerberatungsstellen.

Die Ausrede, „Sie wohnen ja nicht mehr hier“, ist mehr als fadenscheinig.
Die Bank wird sicherlich eine zentrale Beschwerdestelle haben. Dahin könntest du dich wenden.

Grüße
angelea