P-Kontoumwandlung bei bestehendem Guthaben?

Hallo liebe Leute,

ich habe gegenwärtig ein Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, und lebe gemeinsam mit ihnen und einer Freundin. Ich selbst beziehe BaföG und Kindergeld, und bekomme den Mietanteil meiner Freundin von der Arge auf mein Konto überwiesen.

Schon etwa ein Jahr habe ich eine Pfändung auf dem Konto. Ich habe bisher nicht auf ein P-Konto umgestellt, da meine Sozialleistungen ja nicht pfändbar sind. Außerdem habe ich es immer so gehandhabt, dass ich immer etwas auf dem Konto gelassen habe, was ja dann an die Gläubiger ging. So zahle ich jeden Monat das, was ich kann. Bisher hat das alles ganz gut funktioniert.

Jetzt kam heute eine Nachzahlung des Mietanteils für diesen und den letzten Monat in Höhe von 250 Euro, und plötzlich fällt der Bank auf, dass es sich dabei ja eigentlich um normale Miete handelt, und nicht um eine Sozialleistung. Wenn ich genau drüber nachdenke, verstehe ich das natürlich auch. Das Problem ist nur, dass ich am ersten eben ihren Teil vorgestreckt habe, indem ich die gesamte Miete gezahlt habe. (wie ich es eben immer mache), das heißt, dass mir das Geld jetzt natürlich extrem fehlt.
Meine Frage ist nun: Wenn ich mein Konto jetzt nachträglich umwandeln lasse, wären die 250 Euro auf meinem Konto geschützt?
Soweit ich weiß, habe ich mit meinen zwei Kindern einen Freibetrag von etwa 1500 Euro, die hätte ich dann noch nicht erreicht.

Ich danke euch im Vorraus für eure Antworten,

LG
Marie

Nach meinen Erfahrungen müsste deine Rechnung aufgehen.
Wenn du diesen Monat auf ein P-Konto umstellst, deinen Nachweis bezüglich unterhaltspflicht gleich mit einreichst, werden die bisherigen Verfügungen dieses Monats addiert und die Differenz sollte dann auch verfügbar sein.

Es kommt nur ab und zu im ersten Monat zu Problemen je nach Rechentool der Bank, sodass es manchmal nicht reibungslos geht. Falsch machst du auf jeden Fall nichts mit der Umstellung denke ich.

Hallo,

die Umstellung auf das P-Konto würde ich auch in jedem Fall nutzen. Denn normalerweise sollte diese Umstellung rückwirkend zum Ersten des Monats, in dem die Umstellung beantragt wurde, erfolgen. Näheres dazu findest du auch unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/das-p-konto-di…. Beachte jedoch, dass du nur ein P-Konto nutzen kannst, das wird bei der Beantragung durch die Schufa geprüft.

Wenn du jetzt dein Konto umstellst, profitierst du übrigens auch später, wenn du mal Lohn oder Gehalt beziehst, da der automatische Pfändungsschutz dann ebenfalls besteht. Da du einen höheren Freibetrag durch die Kinder hast, solltest du dies explizit angeben, damit dieser höhere Pfändungsschutz auch korrekt eingetragen wird.

„Wenn du jetzt dein Konto umstellst, profitierst du übrigens auch später, wenn du mal Lohn oder Gehalt beziehst, da der automatische Pfändungsschutz dann ebenfalls besteht“

Du solltest jedoch nicht aus den Augen verlieren, dass das Ziel sein sollte die Pfändung zu erledigen nach und nach. Spätestens bei einem vollen Einkommen…viele vergessen das und jubeln deswegen nur über das P-Konto…

Beachte jedoch, dass du nur ein P-Konto nutzen kannst

Jepp.

das wird bei der Beantragung durch die Schufa geprüft.

Nicht unbedingt :wink:. Z.B. trägt die Schwäbische Bank ihre P- Konten („MasterCard mit Kontofunktion“ http://www.global-mastercard.de )NICHT bei der Schufa ein.

Das ist definitiv nicht der Fall. Wie gesagt, ich lasse von so gut wie jeder Zahlung immer etwas auf dem Konto. Das ist, je nach der monatlichen finanziellen Situation, eben mal mehr und mal weniger.

Dieses Geld allerdings ist ja nun kein zusätzliches Geld, sondern das, was ich am ersten vorgestreckt habe, und daher tut das ganz schön weh. :frowning:

Vielen Dank aber für eure Antworten. :smile:

LG