P- schein für die Arbeit in einer Klinik notwendig?

Hallo an alle,

mal angenommen, jemand arbeitte in einer Forensischen Klinik mit suchtkranken straffälligen Erwachsenen. Im Rahmen der Arbeit kann es sein, dass man mit einem Patienten und weiterem Personal in einem Vito z.B. zum Facharzt fährt oder im Hinblick auf eine spätere Entlassung eine Nachsorgeeinrichtung besucht. Der Arbeitgeber hat jedem Mitarbeiter einen Dienstausweiß ausgestellt, in dem es heißt: „Der Inhaber dieses Ausweises nimmt …in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts übertragene hoheitliche Aufgaben des Vollzuges der Maßregel der Besserung und Sicherung… wahr.“
Eines Tages erfolgte während einer Fahrt eine Polizeikontrolle und es wurde nach einem P- Schein (Personenbeförderungsschein) gefragt. Der Polizist ist sich aber unsicher, ob man im Rahmen der Arbeit dafür einen P- Schein benötigt Deshalb erfolgt keine Punktverteilung :smile:
Aber was ist richtig? Wird ein P- Schein für diese Arbeit benötigt? Ein Zivildienstleistender hatte doch früher auch keinen Schein.
Weiß es jemand genauer?

Allen eine schöne Woche.

Liebe Grüße
hexe1361

Hier ist § 48 Abs. 1 FeV einschlägig und demnach führst du keinen „Krankenkraftwagen“ i. S. d. G., nur weil du auf einer dienstlichen Besorgungsfahrt zufällig eine Patienten mitnimmst.

G imager

Vielen Dank für die Antwort.
Das beruhigt mich, da wir in unserer Diskussion über die rechtlichen Voraussetzungen doch sehr unsicher waren.
Vielen Dank.
Schön, dass es diese Seite gibt. :smile: