hallo,
eine kanadische Firma hat einen P2P-Traker entwickelt, der den Anwender befähigt, herauszubekommen, wer wieviel und was er sich aus dem Internet illegal heruntergelden hat. (http://www.dslteam.de/news402.html)
Meine Frage: abgesehen davon, dass nun mal Raubkopien illegal sind, ist dieses Ausspionieren nur dann möglich, wenn der Anwender auf den Computer des Raubkopieanwenders geht und den scannt.
Nun ist jede Rechtssprechung sich einig, dass Informationen für einen Prozess, die unrechtmäßig erworben wurden nicht verwendet werden dürfen.
Ein von mir nicht Autorisierter, der meine Festplatte scannt, handelt unrechtmäßig, macht sich dadurch strafbar und kann noch dazu die gewonnene Erkenntnis nicht verwenden.
Stimmt diese Überlegung?
Grüße
Raimund