hallo,
eine kanadische Firma hat einen P2P-Traker entwickelt, der den Anwender befähigt, herauszubekommen, wer wieviel und was er sich aus dem Internet illegal heruntergelden hat. (http://www.dslteam.de/news402.html)
Meine Frage: abgesehen davon, dass nun mal Raubkopien illegal sind, ist dieses Ausspionieren nur dann möglich, wenn der Anwender auf den Computer des Raubkopieanwenders geht und den scannt.
Nun ist jede Rechtssprechung sich einig, dass Informationen für einen Prozess, die unrechtmäßig erworben wurden nicht verwendet werden dürfen.
Ein von mir nicht Autorisierter, der meine Festplatte scannt, handelt unrechtmäßig, macht sich dadurch strafbar und kann noch dazu die gewonnene Erkenntnis nicht verwenden.
Stimmt diese Überlegung?
Grüße
Raimund
lies doch bitte den Artikel nochmal und dir wird auffallen dass es um „Firmen-PC“'s handelt.
Es geht nicht um den Prozess wegen des Urheberrechts, sondern darum, dass ein Arbeitgeber hier überwachen kann ob er unfreiwillig Resourcen für ein solche Dinge zur Verfügung stellt und die Ihn letztendlich Geld kosten.
Interessant wäre da eher die arbeitsrechtliche Verwendung im Falle der Kündigung.
Richtig…
hallo Ivo,
man sollte einen Artikel möglichst zweimal lesen, besonders einen, der an die nerven geht. Denn wenn ich Datenspionage höre kocht es bei mir. Ich verwende 2 mal in der Woche adaware und finde immer eine Menge dieser Programme.
Gleichgültig, welche Sites man besucht: ob seriös der Porno, sie hängen Dir solche Minispione auf.
Wann kommt endlich die Möglichkeit, diese Verteiler haftbar zu machen?
Grüße
Raimund