P2P trotz ausgeschalteten PC möglich?

Hallo,

ich hoffe ich hab das jetzt ins richtige thema gesteckt.

Also zur Vorgeschichte, damit man meine Frage etwas versteht:

Meine Freundin, bzw. deren Vater bekam ein schreiben, das er bzw. sie abgemahnt wurde wegen bereitstellen eines filmes (was man bei P2P ja automatisch tut, wenn man etwas downloadet).

In dieser Anklage stand Uhrzeit, Tag und IP.
Sie hatte das Programm zu diesem Zeitpunkt auf dem PC, nutzte es aber nicht, weil ihr netz für solche aktionen einfach zu langsam ist. gelöscht hat sie es seit ca. einem Monat, weil es eh nur Platz wegnahm. Ob sie den Film tatsächlich mal anfing zu laden weiss sie nicht, sie meint nur, sie wüsste nicht wieso sie ihn hätte downloaden sollen, da sie ein Monat vorher im Kino war und den Film gesehen hat.

ok… nun zu der eigentlichen frage was diese geschichte betrifft:

Zeit, Datum stand bei diesem Schreiben dabei. Angeblich wurde zwischen 13:24:XX bis 13:25:XX dieser film öffentlich gemacht.

Jetzt ist es aber so das zu dieser uhrzeit und genau an diesem Tag niemand zu hause war. kann man sogar durch arbeitspläne bei jedem bestätigen. auch werden grundsätzlich immer alle pcs im haus bei ihr ausgeschaltet.

können aussenstehende in einer tauschbörse auf filme zugreifen, obwohl der PC des betroffenen nicht an ist? also keine verbindung zum internet besteht und das programm für diese tauschbörse somit auch nicht gestartet wurde?
Oder ist in diesem fall die wahrscheinlichkeit groß das eine dritte person aufs Wlan zugegriffen hat und es evtl. niemand aus der familie war, sondern jemand fremdes?

wir fanden dazu keine informationen im internet ob so was möglich ist, vielleicht nutzten wir auch einfach die falschen suchbegriffe.

Sie kann es sich einfach nicht erklären wieso diese Uhrzeit dort steht, obwohl es unmöglich ist das jemand zu diesem Zeitpunkt zu hause war. vor allem dann noch eine so absurde zeit. In einer Minute könnte man bei ihrem Netz mit glück gerade mal eine sekunde laden.

wir danken für die antworten und wünschen einen schönen Feiertag für die, die heute einen haben :smile:

Das Schreiben ist ein Fake! Schreib was böses zurück und drohe ihm mit Anzeige (oder zeige ihn gleich auf dem Polizeiposten an) und vergiss die Sache

hey

nein das ist leider kein fake
die anklage ist von waldorf frommer. leider dafür bekannt abmahnungen zu schicken. die machen massenabmahnungen.

die frage ist nun schlicht, ob man tatsächlich unschuldig ist, wenn niemand zu hause war, oder man auf einen abgeschalteten pc zugreifen kann in einer tauschbörse.

Interessant …

Das Schreiben ist ein Fake! Schreib was böses zurück und drohe
ihm mit Anzeige (oder zeige ihn gleich auf dem Polizeiposten
an) und vergiss die Sache

Interessant, wie Du das aufgrund des geschilderten Sachverhaltes so eindeutig erkennen kannst …

Gruß

S.J.

Interessant, wie du aufgrund des Sachverhaltes etwas anderes in Erwägung ziehen würdest. Ist der Sachverhalt wie bechrieben (Alle Systeme aus, Netzwerk gesichert), ist der Sachverhalt eindeutig, alles andere sind Mutmassungen oder? Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Fake handelt mehr als nur gegeben, da sich gewisse Kreise an der Angst der Normalbürger gerne bereichern.

Gruss

Ploppy

also kann man 100% ausschließen das sie zu diesem zeitpunkt in dieser tauschbörse aktiv sein konnte und niemand auf den film zugreifen konnte? (falls sie ihn anklickte und laden wollte, sie weiss es nicht mehr, aber zu diesem zeitpunkt hat sie es 100% nicht mehr, da sie einen monat davor den film ja im kino sah - kann halt sein das sie den auftrag noch drauf hatte, aber eben nicht aktiv, da sie das programm nie nutzte und einfach vergessen hatte es zu löschen)

also: PC aus, somit kein internet, die tauschbörse nicht aktiv = sie können nicht für diese anschuldigung verantwortlich gemacht werden da sie alle beweisen können zu diesem zeitpunkt nich zu hause gewesen zu sein? (bei einer minute download, muss man ja aktiv gewesen sein, man musste es ja an und aus machen)…

weil dann werden sie das internet nochmal überprüfen ob es auch wirklich 100% gesichert ist, oder irgendwo eine lücke ist. denn dann kann es ja nur ein außenstehender sein.

die kanzlei waldorf flemmer ist jedenfalls nicht für fakes bekannt, eher für massenklagen, weswegen „fehler“ nicht unüblich sind. - was aber nicht zu beweisen ist.

Hallo,

zunächst mal: wenn so ein Schreiben kam, dann hat das Hand und Fuß, dann hat jemand um diese Zeit den genannten Download gemacht, da gibt es nichts dran zu rütteln!

Aber: wenn zu diesem Zeitpunkt nachweislich niemand im Haus und sämtliche PC’s abgeschaltet waren, dann kann eigentlich nur jemand von außen ins WLAN gelangt sein. Das ist durchaus möglich, daher die Frage: wie ist das WLAN abgesichert? Ist es überhaupt abgesichert?

Wenn ich mich nicht irre, gibt es inzwischen neuere Urteile bezüglich Fremdnutzung von WLAN, die in einem Fall des Eindringens die Haftung des Eigners nicht sehen. Aber dazu müsstest du diese Frage unter Beachtung der (vorgeschalteten) FAQ 1129 (allgemein halten!) im Rechtebrett neu stellen. Dort sind die Rechtsexperten, die wissen das genauer, da werden sie dann geholfen!

Viel Erfolg!

Robi

Das ist echt bitter.

nachweisen kann man tatsächlich das niemand zu hause war, durch arbeitspläne. es bestand nicht mal die möglichkeit das sie in der zwischenzeit hätten heimfahren können.

es ist schon irgendwie erschreckend zu wissen das scheinbar irgendwer sich am wlan zu schaffen macht ohne das mans weiss, evtl. sogar dadurch andere möglichkeiten hat an informationen zu gelangen.

ich weiss nur das sie es passwortgesichert haben, wie alle in der nachbarschaft (sieht man ja wenn man die wlan verbindungen des umkreises anzeigen lässt).
sie haben das damals extra von jemandem machen lassen vom fach. es gab auch nie anzeichen das eine fremdperson dran gewesen sein könnte.

und eine minute download ist irgendwie sehr unsinnig. für meine freundin ist es ein ziemlicher schock. 1000 euro zu zahlen für etwas was man noch nicht mal getan hat, ist noch schlimmer als wenn man sich wenigstens sagen kann, das man froh sein kann das es nicht schlimmer gekommen ist, weil man gegen das gesetzt versoßen hat.

Danke.
wir richten uns dann mal an die herrschaften im anderen thema, welche möglichkeiten man dann hat wenn man es tatsächlich nicht war.

zunächst mal: wenn so ein Schreiben kam, dann hat das Hand und
Fuß, dann hat jemand um diese Zeit den genannten
Download gemacht, da gibt es nichts dran zu rütteln!

Hallo,

technisch gesehen ist diese Behauptung natürlich völlig lächerlich - die Anträge auf Feststellung der IP werden gebündelt uzu Zehntausenden gestellt und von einer abmahnfreundlichen Justiz (man will ja den deutschen Juristen nicht ihre bequemste Einahmequelle verstopfen) schlicht durchgewunken. Dass dabei niemals auch nur der kleinste Fehler passiert widerspricht schon der Logik.

Juristisch gesehen hast du leider Recht (schon die Tastatur sträubt sich, das Recht zu nennen): Überprüfung ist ausgeschlossen, die gängige Rechtssprechung unterstellt jede Beschuldigung eines Downloads als von vornherein wahr, die Ermittlungen dubioser Sub-Firmen der Rechstanwaltbüros werden damit zur Urkunde erhoben. Europäische Rechtsgrundsätze wie die Unschuldsvermutung sind einfach abgeschafft. Das ist unsere jurustische „Leitkultur“ - eine nationale Schande.

Gruss Reinhard

Zum technischen:

Nein, ein abgeschalteter PC ist DV technisch tot, und er lässt sich auch von außen nicht einschalten. Selbst für die einfachste dazu erforderliche Möglichkeit (Wake on Lan) muss der Internet-Router speziell konfiguriert werden und man benötigt die MAC Adresse der Netzwerkkarte, die außerhalb des eigenen Netzes nirgends auftaucht.

Ein ordnungsgemäß nach WPA mit einem sicheren Kennwort verschlüsseltes WLAN ist nach heutigem Stand des Wissens - und das wurde x Mal mehr überprüft als die Zuverlässigkeit der IP Adresserfassung beim Provider - unknackbar. Also WPA Schlüssel sicherheitshalber überprüfen, aber unanhängig vom Ergebnis dieses Argument ganz schnell vergessen. Das ist wie die Berufung auf den „großen Unbekannten“ der der Mörder sein soll. Selbst ein unverschlüsseltes WLAN ist kein Argument, denn was würden schlitzohrige Filesharer sonst sofort machen, wenn die Abmahnung ins Haus flattert? Richtig, den WLAN Schlüssel löschen und den großen Unbekannten oder die Nachbarn beschuldigen.

Darüber hinaus sind auch alle anderen selbstgebastelten Argumente (War gar nicht zu Hause, mach sowas nicht, kann das nicht, hab keine Software, keinen PC, kein Interesse) ohne Wirkung, vor allem nicht wenn Familienangehörige als Zeugen herhalten sollen. Letztlich kann ein PC, wenn er *doch* eingeschaltet war, den Vorgang auch ohne dass man zu Hause war ausgelöst haben, also nicht mal eine eidesstattliche Erklärung des Papstes, dass man gerade zur Audienz bei ihm war, würde was nützen, dann wars eben der PC, beauftragt von seinem bösen Nutzer. Alles Argumentieren in dieser Richtung ist ohne Sinn, weil nicht beweisbar. Solange die rechtslage so ist, dass man, wenn der Schuldige nicht festgestellt werden kann, den Anschlussinhaber in die Pflicht nehmen kann, wird kein Argument der Welt ihn davor bewahren, auer er kann beweisen, dass ihm der Anschluss gar nicht gehört.

Beweisbar ist einzig, dass dieser Film um diese Uhrzeit von diesem Anschluss hochgeladen wurde, und so lange man daran nicht rütteln kann (was man übrigens durchaus kann - bisher hats aber wohl noch nie jemand versucht, damit vor Gericht durchzukommen - wohl auch weil die Abmahner sich gewöhnlich mit ein paar hundert Euro zufrieden geben und man für dieses Geld nicht lange vor Gericht streiten kann). Die Genenseite hat also ein dickes As im Ärmel, und das sticht im Zweifelsfall.

Und zuallerletzt gibt es ja durchaus einige Indizien, dass sie es doch selber war, den Download vielleicht nach kurzer Zeit wieder abgebrochen hat, und es nur nicht zugeben mag. Das ist menschlich und kommt in den besten Häusern vor.

Nur: deswegen eine Abmahnung von 1000 Euro oder noch mehr einzukassieren ist hart, unfair, und eigentlich ein Hohn auf den Rechtsstaat, und Gott sei Dank kann man das auf ein paar hundert Euro runterbringen, das ist immer noch ein Haufen Geld, aber erträglich.

Die Frage, mit welcher Strategie man gegen eine Abmannung vorgeht, um den Schaden zu begrenzen, wurde x Mal diskutiert, hier eine Seite dich ich gut finde zum Einlesen ins Thema:

http://www.abmahnstopper.de/strategie/empfohlenes-vo…

Ist schon ein seltsames Land, wo Rechtsverdreher wegen Geld - Standesehre und -vorschriften hin oder her - Kinder und deren Eltern ganz legal wegen Kinkerlitzchen erpressen, und andere Vertreter der selben Gilde - ebenfalls gegen Geld - den Opfern bei der Schadensminimierung helfen müssen …

AL.